Ablesung Wasserzähler

Ablesung der Wasserzähler 

 

Ablesung der Wasserzähler durch Online Zählerstandserfassung oder durch Ablesebriefe mit Rückmeldebogen 

 

Für die Jahresendbescheide Wasser und Abwasser werden Ihnen in den nächsten Tagen die Ablesebriefe per Post zugestellt, oder Sie haben diese bereits erhalten. 

 

Bitte lesen Sie Ihre Zählerstände bis spätestens 02.01.2026 ab und übermitteln Sie uns bitte den Zählerstand entweder

 

            über den QR-Code auf dem Ablesebrief (nur wenige Daten selbst zu erfassen) 

 

oder

           über die Eingabe Ihrer Daten auf unserer Homepage unter folgenden Link:

Bürgerservice – Online Zählerstandserfassung

oder

 

über den „klassischen“ Weg als Rückantwort auf dem Postweg mit Hilfe der Ablesekarte.

 

Bitte nur volle m³ angeben. (Keine Kommastellen) Gleichgültig welchen Weg Sie wählen, beachten Sie bitte, dass uns Ihr Zählerstand bis spätestens 02.01.2026 vorliegen muss, da wir Ihren Verbrauch sonst schätzen. Zu spät eingegangene Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachteile durch Schätzungen können wir erst ein Jahr später korrigieren. Bitte denken Sie auch an Ihre Unterzähler für Stall, Garten usw. 

 

Wir werden die Zählerstände mit taggenauem Ablesedatum erfassen und den Verbrauch maschinell auf den 31.12.2025 hoch- bzw. rückrechnen.

 

Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass sich zum 01.01.2026 die Abwasser- sowie die Niederschlagswassergebühr erhöhen wird. 

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 03. Dezember 2025

Weitere Meldungen