Wahlschein Beantragen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlschein beantragen / Unterlagen für die Briefwahl
Nachdem Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben (spätestens am 02. Februar) können Sie hier die Unterlagen für die Briefwahl bzw. einen Wahlschein elektronisch beantragen.
Beim Aufruf des untenstehenden Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer (steht auf der Wahlbenachrichtigung). Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Dieser Dienst wird am Mittwoch vor der Wahl (19.02.2025, 11.00 Uhr) abgeschaltet. Nur so kann ein rechtzeitiger Postversandt der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Herdwangen-Schönach, folgende Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07557 / 9200-13 oder 9200-15.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen / Wahlscheins klicken Sie hier:
Sie können die Briefwahlunterlagen / Wahlschein auch persönlich beim Bürgerbüro während der üblichen Öffnungszeiten abholen. Letztmöglicher Termin hierfür ist am Freitag, den 21. Februar 15:00 Uhr (auch ohne Termin ist ein Besuch im Bürgerbüro möglich). Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Frist unter Umständen verlängert werden.
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