Repräsentative Wahlstatistik

Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl am 8. März 2026

 

Repräsentative Wahlstatistik

 

Der Urnen-Wahlbezirk 001 Herdwangen-Kern (nicht die Briefwähler!) ist für die 

repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. Die anderen Wahlbezirke sind von dieser Information nicht betroffen.

 

Die Landeswahlleiterin, Frau Cornelia Nesch, 

und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, 

Frau Dr. Anke Rigbers, informieren:

 

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt. 

 

Wie erfolgt die Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke?

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnenwahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.

Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. 

 

Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben. 

Die ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 500 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke mindestens 500 Wählerinnen und Wähler aufweisen. Bei der Auszählung 

der Stimmzettel wird festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden.

Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen. So erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Gemeinden oder gar Wahllokalen, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. 

Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

 

Was wird erfasst?

Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:

Geburtsjahresgruppe  

 

Entspricht in etwa der Altersgruppe

2006 – 2010 

unter 21 Jahre

 

2002 – 2005 

 

21 bis 24 Jahre

1997 – 2001 

 

25 bis 29 Jahre

1992 – 1996 

30 bis 34 Jahre

 

1987 – 1991 

35 bis 39 Jahre

 

1982 – 1986 

40 bis 44 Jahre

 

1977 – 1981 

45 bis 49 Jahre

 

1967 – 1976 

50 bis 59 Jahre

 

1957 – 1966 

60 bis 69 Jahre

 

1956 und früher 

70 Jahre und älter

 

 

Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu:

 

 

 

Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel

Entspricht in etwa der Altersgruppe

A

männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren

2002 – 2010

unter 25 Jahre

B

1992 – 2001

25 bis 34 Jahre

C

1982 – 1991

35 bis 44 Jahre

D

1967 – 1981

45 bis 59 Jahre

E

1957 – 1966

60 bis 69 Jahre

F

1956 und früher

70 Jahre und älter

 

G

 

weiblich, geboren

2002 – 2010

unter 25 Jahre

H

1992 – 2001

25 bis 34 Jahre

I

1982 – 1991

35 bis 44 Jahre

K

1967 – 1981

45 bis 59 Jahre

L

1957 – 1966

60 bis 69 Jahre

M

1956 und früher

70 Jahre und älter

 

Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet. 

 

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. In den ausgewählten Wahllokalen liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter 

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search

 

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. 

Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

 

Gerne dürfen Sie das Statistische Landesamt auch direkt kontaktieren:

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 

70732 Fellbach

E-Mail: 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 05. Februar 2026

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