Bild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur Startseite
RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Integriertes Entwicklungskonzept der Gemeinde Herdwangen-Schönach - Abfrage des Bedarfs an Sanierungen und Modernisierung alter Bausubstanz

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

der Gemeinderat von Herdwangen-Schönach hat sich dazu entschieden, in einem intensiven Dialog mit der Bevölkerung die Weichen für die Zukunft der Gesamtgemeinde zu stellen. Ziel ist es, eine Bewerbung als Schwerpunktgemeinde für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen.

Im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Herdwangen-Schönach soll auch abgefragt werden, wie der Bedarf an Sanierungen und Modernisierungen alter Bausubstanz ist- Grundlage sind hierfür die Förderrichtlinien des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum. Dieses ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Orte zu fördern. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle  Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln.

 

Über das ELR können private, privat-gewerbliche und öffentliche Einzelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden. Die Umnutzung leer stehender Gebäude, die Schließung innerörtlicher Baulücken, sowie die Sanierung alter Bausubstanz haben besonderes Gewicht.

 

Zuwendungsfähige Maßnahmen

Das Förderprogramm ELR stellt eine der wenigen Möglichkeiten dar, öffentliche Zuschüsse für private Vorhaben zu erhalten und so zur Innenentwicklung des Ortes beizutragen. Das Förderprogramm konzentriert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der ELR-Richtlinie auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen die Ortskerne gestärkt werden, so dass sich wieder junge Familien im Ortskern ansiedeln und so der Überalterung im Ortskern entgegenwirken. Außerdem soll der Landschaftsverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz Voraussetzung für eine Förderung. Zuwendungsfähige Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“, „Grundversorgung“ „Gemeinschaftseinrichtungen“ und „Wohnen“ werden nach der Maßgabe der ELR-Richtlinie gefördert.

 

Förderschwerpunkt Wohnen

  • Gefördert werden können innerhalb der historischen Ortslage
  • die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit).
  • die Umnutzung leerstehender Gebäude und Gebäudeteile, wie z.B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsgebäuden und Bühnenräumen zu Wohnzwecken (30% und max. 50.000 € je Wohneinheit)
  • Baulückenschließung / Neubebauung von ungenutzten innerörtlichen Grund-stücken mit ortsangepassten Gebäuden (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit / nur Eigennutzung).
  • Neuordnung, Gebäudeabbruch und Baureifmachung (30% und max.100.000 €)

 

Förderschwerpunkt Grundversorgung

Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen

Förderung je Maßnahme mit 20% und max. 200.000,- €

 

Förderschwerpunkt Arbeiten

Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen; Reaktivierung von Gewerbebrachen.

Förderung je Maßnahme mit 10% und max. 200.000,- €

 

 

 

Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Förderhöhe bis zu 40% und max. 750.000,-€.

 

Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss bzw. zinsverbilligtes Darlehen mit gleichem Subventionswert gewährt. Zur Abfrage des Bedarfs und möglicher Projekte möchten wir Sie bitten, beiliegenden Fragebogen auszufüllen und bis zum 1. Juni 2015 an die Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach zurückzusenden. Wir danken recht herzlich für Ihre Bemühungen.

 

Herzlichst

Ihr


Ralph Gerster

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Fr, 15. Mai 2015

Weitere Meldungen