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Neue Schwerpunktgemeinden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgewählt - Herdwangen-Schönach ist mit dabei

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das größte Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg speziell für den Ländlichen Raum. Seit 2014 können sich Gemeinden als Schwerpunktgemeinden für das ELR bewerben – diese haben einen Fördervorrang und profitieren von höheren Fördersätzen für gemeinwohlorientierte Projekte bei der jährlichen Vergabe der Gelder. Die Anerkennung setzt die Bewerbung mit einer umfassenden Entwicklungskonzeption voraus. Das Land hat nun die Auswahlrunde 2015 abgeschlossen und neue Schwerpunktgemeinden anerkannt.

„17 Gemeinden haben mit ihren Konzepten überzeugt. Sie haben plausibel dargestellt, wie sie sich in den nächsten fünf Jahren für landespolitische Ziele wie flächensparende Siedlungsentwicklung, den Umgang mit dem demographischen Wandel und den Natur- und Landschaftsschutz einsetzen wollen. Ich freue mich, dass die neuen Schwerpunktgemeinden nun die Anerkennung erhalten haben und ihre selbst gesteckten Ziele jetzt mit Unterstützung des Landes in Angriff nehmen können“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, am Mittwoch (16. September) in Stuttgart.
 

Hintergrundinformationen:

Bei der Auswahl der Schwerpunktgemeinden spielte neben der Auseinandersetzung mit den übergeordneten Themenbereichen flächensparende Siedlungsentwicklung, Umgang mit dem demographischen Wandel und dem Schutz von Natur- und Landschaft  die Nennung von konkreten Projekten und eine umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung eine wichtige Rolle. Diese Themen haben mehr Potenzial, wenn sie interkommunal angegangen werden. Im Zuge dieses Beteiligungsprozesses sollen innovative Ideen aufgenommen und die Projekte mit den Bürgern entwickelt werden.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gilt für fünf Jahre. Während dieses Zeitraums erhalten die Kommunen einen Fördervorrang und für gemeinwohlorientiere Projekte einen um 10 Prozent erhöhten Fördersatz. Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können laufend beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die jährliche Auswahl der Schwerpunktgemeinden erfolgt jeweils im September, so dass die Schwerpunktgemeinden bereits im darauffolgenden ELR-Jahresprogramm in den Genuss der Fördervorteile kommen können.

Folgende Gemeinden sind für fünf Jahre Schwerpunktgemeinden:
•    Balgheim (Landkreis Tuttlingen)
•    Bühl für die Teilorte Altschweier und Eisental (Landkreis Rastatt)
•    Burladingen für den Teilort Melchingen (Zollernalbkreis)
•    Elchesheim-Illingen (Landkreis Rastatt)
•    Frankenhardt (Landkreis Schwäbisch Hall)
•    Friedenweiler (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)
•    Fronreute für den Teilort Fronhofen (Landkreis Ravensburg)
•    Geislingen an der Steige für den Teilort Aufhausen (Landkreis Göppingen)
•    Herdwangen-Schönach (Landkreis Sigmaringen)
•    Horb für den Teilort Rexingen (Landkreis Freudenstadt)
•    Kappelrodeck für den Teilort Waldulm (Ortenaukreis)
•    Neuhausen (Enzkreis)
•    Neuler für die Teilorte Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen (Ostalbkreis)
•    Ostrach, Königseggwald und Riedhausen (interkommunal) (Landkreise Sigmaringen und Ravensburg)
•    Steinach für den Teilort Welschensteinach (Ortenaukreis)
•    Widdern für den Teilort Unterkessach (Landkreis Heilbronn)
•    Wolpertshausen (Landkreis Schwäbisch Hall)

 

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Mitwirkenden und Unterstützern des Förderantrages. Nur durch das Zusammenwirken Aller - Bürger, Gemeinderat, Planer, Behörden und Verwaltung - konnte das Antragsverfahren diesen positiven Abschluss finden.

Mehr Informationen finden Sie unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/laendlichen-raum-staerken/elr/