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Feuchttücher sollten nicht in die Toilette

Feuchttücher sind reißfest und zersetzen sich nicht im Wasser. Daher dürfen sie nicht in der Toilette landen, erklärt das Umweltbundesamt. Denn in der Kläranlage müssen die Tücher mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser geholt und in der Regel verbrannt werden.

 

Oder sie schaffen es gar nicht bis in die Kläranlage und verstopfen die Abwasserrohre auf dem Weg dorthin.

Gleiches gilt für Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Verbände, aber auch Kondome und Zigarettenkippen. Sie dürfen nicht in der Toilette landen, sondern müssen in den Verpackungs- oder Hausmüll geworfen werden. Dies ist übrigens sogar gesetzlich geregelt: Das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten es, Abfälle über das Abwasser zu entsorgen.

 

Das betrifft Toiletten und auch den Abfluss etwa im Spülbecken. Ebenfalls tabu sind ist das Abwasser für Küchenabfälle und Essensreste. Sie locken Ratten an. Und Öle und Fette verschmutzen die Abwasseranlagen.

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Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Di, 19. Januar 2016

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