Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen
In den nächsten Wochen wird jahreszeitlich bedingt die Maisernte eingebracht und Feldarbeiten durchgeführt. Das Landratsamt Sigmaringen weist aus diesem Grund auf die gesetzlichen Regelungen zu Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen hin.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu vermeiden bzw. diese gegebenenfalls wieder zu entfernen.
Der Verantwortliche für die Verunreinigung hat diese entsprechend der Straßenverkehrsordnung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Bis dahin sind die Verunreinigungen ausreichend kenntlich zu machen.
Werden Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt, kann die zuständige Behörde diese auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen lassen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten.