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Vogelgrippe: Die Stallpflicht für den Landkreis Sigmaringen ist angeordnet

Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Sigmaringen
 
Bisher sind keine Fälle von „Vogelgrippe“ im Landkreis Sigmaringen bekannt. Es sind auch keine Fälle bekannt, bei denen das Virus H5N8 auf den Menschen übertragen beziehungsweise eine Erkrankung ausgelöst wurde. Die Untersuchung einer in Veringenstadt an der Lauchert gefundenen toten Stockente ergab, dass sie nicht an Vogelgrippe erkrankt war.

Das Virus ist für Vögel hochansteckend. Deshalb gilt auch für alle Geflügel-Tierhalter im Landkreis Sigmaringen ab Mittwoch, 16. November 2016, eine kreisweite „Aufstallungspflicht“, sowohl für privat als auch für gewerblich gehaltenes Geflügel. Zudem sind vorgeschriebene Hygienemaßnahmen zum Schutz der jeweiligen Tierbestände strikt einzuhalten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Mittwoch veröffentlicht und auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekanntgegeben. Sie gilt bis 31. Januar 2017.
 
Demnach müssen alle Geflügelarten aufgestallt werden. Außenvolieren müssen aus einer überstehenden, nach oben und gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen. Auch zur Seite hin müssen die Stallungen so gesichert werden, dass Vögel in der freien Natur nicht in das Gehege eindringen können, z.B. mittels „Hasendrahtgitter“. So soll verhindert werden, dass die Tiere mit dem hochgradig krankheitserregenden H5N8-Virus infiziert werden. Des Weiteren gelten für alle Haltungen bestimmte präventive Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Eingänge zu den Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sind und dass beim Betreten Schutzkleidung angelegt wird. Zudem gelten weitere Hygienevorschriften, etwa für die eingesetzten Arbeitsgeräte.
 
Darüber hinaus sind Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt, untersagt.
 
Was ist zu tun bei toten Wasservögeln oder anderen Vögeln?
Wer tote Wasservögel, wie beispielsweise Wildenten oder Gänse, aber auch Greifvögel oder Krähen oder Singvögel gesichtet hat: Der Fund sollte bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 07571/102-7521 oder per Email post.veterinaer@lrasig.de gemeldet werden. Dabei soll der Fundort so genau wie möglich beschrieben werden; ebenso Name und Kontaktmöglichkeit des Melders für eventuelle Rückfragen.
 
Übertragbarkeit auf Hunde und Katzen derzeit nicht bekannt
Erkrankungen von Hunden sind bislang nicht beschrieben. Ein Kontakt mit toten Wasservögeln sollte aber vorsorglich vermieden werden. Bislang wurde keine Übertragung der „Vogelgrippe“ durch Hunde und Katzen auf den Menschen nachgewiesen.