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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Ausschreibung des Jahresprogramms 2018 vom 9. Juni 2017

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach informiert hiermit über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2018 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

 

Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR - vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016 (siehe www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR").

 

Mit dem ELR Programm hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 

Förderschwerpunkte 2018

Vielfach ist in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leerstehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. Parallel dazu kommt es aber auch in Teilen des Ländlichen Raums zu einer steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Nach den guten Erfahrungen in 2017 werden auch im Jahresprogramm 2018 die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt "Wohnen" eingesetzt. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum erhält die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des vorliegenden Bedarfs eine neue Bedeutung. Wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion können eine erhöhte Förderung erhalten.

 

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung. Wichtig ist der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raums Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden daher prioritär berücksichtigt.

 

Die Projektförderung für private und gewerbliche Vorhaben ist wie auch im Vorjahr in die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen unterteilt. Die Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen, wie auch die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum ist mit der Verwaltung abzustimmen. Auf realistische Angaben zu den geplanten zusätzlichen Mitarbeitern ist zu achten. Die Aufnahme dieser Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei wird u. a. die Vermögens- und Ertragslage der antragstellenden Unternehmen und Unternehmer geprüft.

 

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden.

 

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm werden von der Gemeinde Herdwangen-Schönach bis zum 20. Oktober 2017 je zweifach der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde und der Bearbeitungsstelle im Regierungspräsidium vorgelegt.

Die ELR Anträge werden von der Gemeindeverwaltung bis zum 6. Oktober 2017 angenommen.

 

Die erforderlichen Unterlagen müssen bei der Antragstellung vollständig und in 5-facher Ausfertigung vorliegen, damit die Anträge bearbeitet werden können. Um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Bürgermeister Ralph Gerster zur Vorbesprechung der geplanten Projekte wird gebeten.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 21. Juni 2017

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