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Herrenlose Katzen und Fütterung von Katzen im Freien

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf das Schicksal von frei herumlaufenden und teilweise herrenlosen Katzen aufmerksam machen. Diese Tiere können sich ungehindert vermehren. Jeder Katzenbesitzer, der seiner Katze „Freigang“ gewährt, nimmt dies in Kauf. Die Tierheime sind überfüllt, die Katzenbetreuung und –versorgung verursacht hohe Kosten. Scheue und kranke Tiere sind zudem kaum vermittelbar. Katzen verwildern und es besteht die Gefahr der Mangelernährung sowie ein hohes Risiko, an Parasiten oder Infektionskrankheiten zu erkranken. Um der ungehemmten Vermehrung wirkungsvoll begegnen zu können, sollten die Katzenhalter darauf achten, dass ihre Lieblinge sterilisiert sind. Die Sterilisation schützt vor ungewolltem Katzennachwuchs. Leider ist immer noch weit verbreitet die Meinung, dass sterilisierte Katzen keine Mäuse mehr fangen würden und dass jede Katze mindestens einmal geworfen haben muss. Diese Aussagen sind fachlich nicht haltbar. Wir möchten die Katzenbesitzer darum bitten, Ihre freilaufenden Katzen kastrieren bzw. sterilisieren, um so eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere einschränken zu können.

Die Gemeinde gewährt hierfür auf freiwilliger Basis einen Zuschuss (für Katzen 30,- Euro, für Kater 15,- Euro). Bitte legen Sie uns die Rechnung des Tierarztes vor mit dem Vermerk, dass das Tier gekennzeichnet  worden ist.

Zuständiger Mitarbeiter im Rathaus in Herdwangen ist Herr Wolfgang Schmid, Tel. 07557/9200-16.

 

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass insbesondere auf eine Fütterung  von Katzen im Freien sollte möglichst verzichtet werden sollte, denn es werden durch die Futterstelle auch fremde, zum Teil herrenlose und verwilderte Katzen angelockt. Oftmals sind diese fremden Katzen nicht kastriert und es besteht die Gefahr, einer unkontrollierten Vermehrung durch die Fütterung Vorschub zu leisten. Hinzu kommt, dass derjenige, welcher Katzen über längere Zeit füttert, als Betreiber der Futterstelle eine Verantwortung für die Katzen übernimmt, obwohl sie ihm nicht gehören.

 

Dies kann dazu führen, dass der Betreiber einer Futterstelle dem Katzenhalter gleichzustellen ist mit der Folge, dass ihn dieselben Verpflichtungen wie den Katzenhalter treffen. Als mögliche Verpflichtungen seien hierzu bespielhaft genannt:

- die Unterbringung der Katzen

- die Übernahme von Arzneimittel- und Tierarztkosten

- die Versorgung des Katzennachwuchses.

 

Katzen, die an einer Futterstelle versorgt werden, gelten nicht mehr als herrenlos. Somit ist eine Beteiligung der Gemeinde an den evtl. Kastrationskosten nicht mehr möglich. Die Gemeinde ist auch nicht für die Unterbringung dieser Katzen und ihres Nachwuchses im Tierheim o.ä. verantwortlich.

Wer nicht Gefahr laufen möchte, für fremde Katzen verantwortlich zu sein, sollte von einer Fütterung von Katzen im Freien absehen, bzw. dafür Sorge tragen, dass nur die eigene Katze das Futter zu sich nimmt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Sa, 15. Juli 2017

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