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Ehrung von verdienten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Herdwangen-Schönach

Mit Ablauf des Jahres 2017 sollen wieder, Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Herdwangen-Schönach, die sich in besonderer Weise Verdienste um die Gemeinde und das Gemeinwesen erworben haben, ausgezeichnet werden. Die Ehrungsvoraussetzungen ergeben sich aus den Richtlinien zur Ehrung verdienter Bürger der Gemeinde Herdwangen-Schönach

 

Demnach ehrt die Gemeinde Herdwangen-Schönach Personen unabhängig vom Wohnort, die sich durch besondere Leistungen im sozialen Bereich, auf dem Gebiet der Politik, des Sports, der Vereine, der Kirchen, der Schulen, der gemeinnützigen Organisationen, der Kunst und Kultur oder in anderen Bereichen in der Gemeinde verdient gemacht haben.

 

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach verleiht als Symbol dieser Ehrung eine Ehrennadel, Die Ehrennadel wird in folgenden Varianten vergeben:

 

Die gesamte Bevölkerung der Gemeinde Herdwangen-Schönach wird deshalb aufgerufen, bis zum 30. Oktober 2017 Verwaltung entsprechende schriftliche Anträge mit Darlegung der besonderen Verdienste zur weiteren Entscheidung durch den Gemeinderat vorzulegen.

 

Folgende unverbindliche Leistungskriterien sollen bei der Verleihung einer Ehrennadel erfüllt sein:

 

1.      Ehrenamtliche Tätigkeit

1.1    Gemeinderat

Dauer 15 Jahre Ehrennadel in Silber
  25 Jahre Ehrennadel in Gold

 

 

1.2    Vereine/ Organisationen

 

Vorstandschaft 15 Jahre Ehrennadel in Silber
  25 Jahre Ehrennadel in Gold

 

Ehrungen für die o.g. aufgeführten ehrenamtlichen Tätigkeiten können erst nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Ehrenamt erfolgen.

 

Bei anderen besonderen Verdiensten, die dem Gemeinwohl dienen, und die das normale Maß eines ehrenamtlichen Engagements weit übersteigen, kann die Ehrennadel in Gold oder Silber ebenfalls verliehen werden.

 

2.      Ehrung für die Teilnahme an Wettkämpfen, insbesondere in den Bereichen Sport, Musik, Schule, Handwerk, Kultur

Für einen 1. - 3. Platz bei Wettkämpfen auf Landesebene kann die Ehrennadel in Silber verliehen werden, für einen 1.-3. Platz bei Wettkämpfen auf Bundesebene sowie für einen 1.-10. Platz bei internationalen Meisterschaften kann die Ehrennadel in Gold verliehen werden. Darüber hinaus können in besonderen Einzelfällen außergewöhnliche Leistungen mit der Ehrennadel in Silber oder Gold belohnt werden.

 

Die Anträge können schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach eingereicht werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 06. September 2017

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