Ausschreibung: Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau schreibt auch 2018 den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus.

 

Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen:

• bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen

• bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

 

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 € sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 € aus.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

• mit Sitz in Baden-Württemberg und

• einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. € und

• max. 500 Beschäftigten.

 

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

 

Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter sind als 10 Jahre und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. € erzielen.

 

Wie können Sie sich bewerben?

Bewerbungen werden ausschließlich online unter www.bewerbung.innovationspreis-bw.de entgegengenommen.

Interessenten stehen die Innovationsberatungsstellen beratend zur Seite

• bei Ihrer Industrie- und Handelskammer,

• bei Ihrer Handwerkskammer oder

• beim Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V.,

Gerhard-Koch- Straße 2

– 4, 73760 Ostfildern.

 

Bewerbungsschluss

Donnerstag, 31. Mai 2018

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 21. Februar 2018

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