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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die Landesregierung fasst Corona-Verordnung komplett neu: Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli.

 

Auf einen Blick die wichtigsten Änderungen:

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

 

Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.

  • Vergnügungsstätten
  • Kosmetik und medizinische Fußpflege
  • Beherbergungsbetriebe
  • Freizeitparks
  • Gaststätten
  • Bordgastronomie
  • Veranstaltungen
  • Private Veranstaltungen
  • Indoor-Freizeitaktivitäten
  • Maskenpflicht in Praxen

 

Das Kabinett hat einen Rettungsschirm für die Reisebusunternehmen in Baden-Württemberg in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Damit sollen wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen der Bustouristik eine einmalige Überbrückungshilfe erhalten. Um eine möglichst kurzfristige Umsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen, soll die Abwicklung (Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung) der Stabilisierungshilfe Corona für Unternehmen im Bereich der Bustouristik durch die L-Bank realisiert werden.

 

Kunst und Kultur erhalten weitere Corona-Soforthilfen von 50 Millionen Euro. Darüber hinaus wird das Soforthilfeprogramm für notleidende Künstler fortgeschrieben. Insgesamt stellt das Land mindestens 200 Millionen Euro für die Corona-Hilfen im Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung. Siehe auch unter Masterplan Kultur.

 

Ab dem 1. September 2020 sollen wieder Messen mit mehr als 500 Personen stattfinden dürfen, sofern sich die Infektionslage weiter entspannt und Abstands- und Hygieneregeln konsequent eingehalten werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 25. Juni 2020

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