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Förderprogramm Überbrückungshilfe Corona

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschuss­programm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

 

Eine Antragstellung ist noch nicht möglich.
Die Richtlinien, Vollzugshinweise und Antragsformulare werden derzeit in laufenden, intensiven Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erarbeitet. Sobald es weitere Informationen über die Antragsstellung gibt, werden sie auf den Internetseiten des Landes (siehe untenstehender Link) informiert.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 29. Juni 2020

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