Corona - Informationen für Urlaubsrückkehrer

Hier finden Sie einen Kurzüberblick über die Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne“. Diese steht auch auf den Internetseiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg zum herunterladen zur Verfügung.

 

Wir haben Ihnen nachforlgend  die aktuellen Vorschriften in Kurzfassung zusammengestellt

 

  • Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Baden-Württemberg kommt, muss sich sofort in seine „eigene Häuslichkeit“ begeben und sich dort für 14 Tage „absondern“.

 

  • Risikogebiete sind immer aktuell auf der Homepage des Sozialministeriums BW aufgelistet

 

  • Wenn eine Absonderung zu anderen Haushaltsmitgliedern durch eine zeitliche und räumliche Trennung nicht erfolgte oder nicht mehr möglich ist, müssen alle Personen des gleichen Haushalts in Quarantäne.

 

  • In Quarantäne darf kein Besuch empfangen werden.

 

  • Die Person muss sich bei der zuständigen Behörde melden und diese über die Einreise-Quarantäne informieren:

 

  • Nach Rückkehr aus einem Risikogebiet teilen Sie dies bitte der Ortspolizeibehörde unter folgender E-Mail-Adresse mit: (bitte Personalien, Kontaktdaten, Urlaubsland und Einreisedatum angeben) Hier können Sie auch ein negatives Testergebnis einreichen. In der Regel erfolgt noch am gleichen Tag die Rückmeldung und eine offizielle Quarantäne-Aufhebung.

 

  • Die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten finden Sie nachfolgend als PDF-Datei zum herunterladen.

 

  • Ein Verstoß gegen die „Corona-VO EQ“ ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Ortspolizeibehörde überwacht die Einhaltung der Quarantäne.

 

  • Wer sich nicht an die Absonderung hält, Besuch empfängt oder die entsprechenden Behörden nicht informiert, wird mit einem Bußgeld belegt.

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Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 27. August 2020

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