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Am 14. März 2021 ist Landtagswahl

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 14.03.2021 sind Sie zur Wahl des Landtages Baden-Württemberg aufgerufen. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie, wer unser Land in den nächsten fünf Jahren repräsentieren und regieren wird.


Besonders die Erstwähler, aber auch bisherige Nichtwähler möchten wir ermuntern und bitten, die Zukunft unseres Landes durch die Ausübung ihres Wahlrechtes aktiv mitzubestimmen.
Für unsere Gemeinde erhoffen wir uns eine hohe Wahlbeteiligung und wir möchten Sie ermutigen, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.


Die Wahllokale sind von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Alle Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Nachdem aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch für die Landtagswahlen besondere Hygienevoraussetzungen gelten, bitten wir um Beachtung der Hinweise, über die wir nachfolgend informieren. Insbesondere gilt während der Wahl Maskenpflicht. Wählerinnen und Wählern, die aufgrund eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit sind, empfehlen wir auch zum eigenen Schutz die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.


Im Voraus schon ein herzliches Dankeschön an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer, die an diesem Sonntag ihren Wahldienst verrichten.

 

Herzlichst
Ihr
Ralph Gerster
Bürgermeister

 

Hier die aktuellen Information zur Wahl unter Corona-Bedingungen

 

Die Landtagswahl am 14. März 2021 und Corona
Informationen an die Urnenwähler


Das Corona-Virus hat auch auf den Ablauf der Landtagwahl am 14. März deutliche Auswirkungen. Wir weisen darauf hin, dass die Urnenwähler im Wahlgebäude eine medizinische Maske (OP-Maske oder mindestens FFP2-Maske) tragen müssen Ausnahmen: Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
Sollten Sie zu letzterem Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen und beim Bürgerbüro Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen haben wir Ihnen mit Ihrer Wahlbenachrichtigungen zugesandt.


Vor Betreten des Wahlraums müssen die Hände desinfiziert werden.


Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe Ihren eigenen Kugelschreiber / Stift mit. Sollten Sie diesen vergessen haben, dann können Sie selbstverständlich dennoch wählen. Sie bekommen dann einen desinfizierten Stift ausgehändigt.
Für die Wähler im Wahlbezirk Herdwangen-Weiler ändert sich das Wahllokal. Aufgrund der Hygienevorgaben in Zusammenhang mit Corona muss der Raum größer sein. Das Wahllokal ist deshalb in der Bundschuhhalle. Bitte achten Sie darauf.


Für die Urnenwähler gibt es folgende 4 Wahllokale. Welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung:

 

Wahlbezirk 001
Herdwangen-Kern    Kindergarten Kinderland
Dorfstraße 47/1
88634 Herdwangen-Schönach

 

Wahlbezirk 002
Großschönach    Ramsberghalle Großschönach
Ramsbergweg 2
88634 Herdwangen-Schönach

 

Wahlbezirk 003
Aftholderberg    Kindergarten Märchenland
Eulogiusstraße 1
88634 Herdwangen-Schönach

 

Wahlbezirk 004
Herdwangen-Weiler    Bundschuhhalle Herdwangen
Dorfstraße 47
88634 Herdwangen-Schönach

 

Der Schutz der Wähler und der Wahlhelfer sind uns sehr wichtig. Daher werden in den Wahlräumen zusätzlich Glas-Schutzwände aufgestellt. Der Einlass ins Wahllokal wird geregelt. Es dürfen sich nur so viele Wähler im Wahlraum aufhalten, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Es wird regelmäßig gelüftet. Sie dürfen also davon ausgehen, dass es im Wahlraum einigermaßen „frisch“ ist.

 

Die Zeiten der Anwesenheit der Wähler im Wahlraum muss laut Corona-Verordnung notiert werden (§ 10a Absatz 4 CoronaVO). Wir halten diese Daten in einer separaten Liste anonymisiert fest. Zu den Zeiten der Anwesenheit werden lediglich ihre Wählernummer und ggf. Ihre Telefonnummer notiert.

 

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
1. in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
3. ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

 

Wenn Sie kurzfristig erkranken oder in Quarantäne kommen, dann können Sie bis spätestens 15:00 Uhr am Wahltag Briefwahlunterlagen beantragen. Die zugehörige Hotline-Rufnummer hängt an der Glastüre im Bürgerbüro aus.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 11. März 2021

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