Kommunales Testzentrum in Pfullendorf testet jetzt auch Kinder unter 14 Jahre
Seit Donnerstag, den 18. März 2021, können sich im kommunale Testzentrum im Seepark Pfullendorf alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pfullendorf und den Gemeinden Herdwangen-Schönach und Wald auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen.
Eine Testung von Kindern unter 14 Jahre war bislang nicht möglich. Ab Dienstag den 23.03.2021 können nun jedoch auch Kinder unter 14 Jahre getestet werden.
Eine Testung von Kindern unter 6 Jahre ist allerdings im kommunalen Testzentrum weiterhin nicht möglich.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre werden nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten getestet; Kinder zwischen 14 und 18 Jahre können auch allein zum Testzentrum kommen, müssen allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres können sich in den etablierten Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wie Haus- oder Facharztpraxen sowie Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, testen lassen.
Das Testzentrum wird von der Stadt Pfullendorf in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Herdwangen-Schönach und Wald betrieben. Beim operativen Betrieb des kommunalen Testzentrums werden die Gemeinden von den Freiwilligen Feuerwehren, dem DRK, dem Malteser Hilfsdienst und weiteren Organisationen und Helferinnen und Helfern unterstützt.
Die Testtermine werden vorerst bis zum 31.03.2021 angeboten. Die Testungen finden wöchentlich an folgenden Tagen und Uhrzeiten im Testzentrum statt:
- Montag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
- Dienstag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
- Donnerstag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
- Freitag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
- Sonntag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
Es ist keine Voranmeldung zu den freiwilligen und kostenlosen Tests erforderlich.
Voraussetzungen für die Testung ist, dass die Personen keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2-Erreger haben und die erforderlichen Dokumente ausgefüllt zur Testung mitgebracht werden.
WICHTIG – Bitte unbedingt beachten:
- Das Testzentrum wird per „Drive-in“ um das Zelt im Seepark Pfullendorf betrieben. Der Testablauf sieht vor, dass die Abstrichnahme im Auto sitzend erfolgt und das Fahrzeug nicht verlassen werden muss. Auf diese Art und Weise wird der Kontakt auf das notwendige Minimum reduziert und es kann zudem ein schneller Ablauf gewährleistet werden. Das Testzentrum muss über die Straße „Am Litzelbacher Weg“ aus der Richtung Otterswanger Straße kommend angefahren werden.
Personen die kein Auto besitzen, können selbstverständlich auch mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu Fuß kommen und müssen sich in dem Fall bei dem eingesetzten Personal am Eingang melden. - Alle Personen die sich einem Test unterziehen wollen, müssen eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder KN95/N95) tragen. Während der Testung muss lediglich kurz die Nase freigemacht werden.
- Pro Person ist die Abgabe eines Abnahmeprotokolls pro Testung notwendig. Das Abnahmeprotokoll muss im Vorfeld ausgefüllt und dann mitgebracht werden. Dieses kann auf der hier heruntergeladen werden.
- Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre werden nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten getestet; Kinder zwischen 14 und 18 Jahre können auch allein zum Testzentrum kommen, müssen allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Die getesteten Personen müssen nicht vor Ort auf das Ergebnis des Testes warten, sofern kein Testnachweis gewünscht wird. Nach der Testung werden die getesteten Personen nur im Falle eines positiven Befundes benachrichtigt. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb von 60 Minuten via Telefon. Wenn man keine Rückmeldung erhält, ist der Befund negativ und man kann beruhigt sein.
- Personen die einen Testnachweis benötigen (z.B. für den Besuch einer Pflegeeinrichtung), müssen die Befundbestätigung vorab ausdrucken, die markierten Stellen ausfüllen und ebenfalls zur Testung mitbringen. In diesem Fall werden die Personen darum gebeten kurz vor Ort im dafür vorgesehenen Wartebereich zu warten, bis der Test ausgewertet ist.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Testmöglichkeit nur dann wahrzunehmen, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall direkt einen Arzt.
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