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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Herdwangen-Schönach für das Haushaltsjahr 2021

Die anhängende Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Amtsblatt vom 22.04.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Genehmigungspflichtige Bestandteile waren nicht enthalten. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom
Landratsamt Sigmaringen mit Schreiben vom 09.04.2021 bestätigt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis 04.05.2021 im Bürgerbüro des Rathauses in Herdwangen öffentlich aus oder kann an dieser Stelle heruntergeladen werden.