Öffnungsstufe 2 tritt ab Samstag in Kraft - Änderungen durch die neue Corona-VO des Landes ab Montag - Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Dienstag in Aussicht - Virusvariante Delta erstmalig im Kreis

Das Landratsamt Sigmaringen informiert:

 

Am heutigen Freitag hat das Gesundheitsamt amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz auch an weiteren 14 aufeinander folgenden Tagen mit sinkender Tendenz unter 100 lag. Somit tritt ab Samstag 0 Uhr die Öffnungsstufe 2 in Kraft und es sind folgende zusätzliche Öffnungen möglich:

 

Lockerungen durch die Öffnungsstufe 2 ab Samstag 0 Uhr

Die Gastronomie darf nun bis 22 Uhr öffnen. Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliches dürfen von nun an ebenfalls zwischen 6 und 22 Uhr öffnen, das Rauchen ist dabei nur im Freien erlaubt.

 

Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen mit einer Personenbegrenzung wieder zugänglich gemacht werden.

 

Kulturveranstaltungen im Innenbereich (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind mit maximal 100 Personen nun auch wieder möglich.

 

Im sportlichen Bereich ist nun kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios innen und außen mit einer Begrenzung der Personenzahl möglich. Dusch- und Umkleidekabinen dürfen wieder zugänglich gemacht werden.

 

Messen, Ausstellungen und Kongresse können mit einer Personenbegrenzung wieder durchgeführt werden und Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind nun auch wieder mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt.

 

Änderungen durch die neue Corona-Verordnung des Landes ab Montag

Im Landkreis Sigmaringen gilt seit dem 31.05.2021 bereits die Inzidenzstufe unter 50. Im Rahmen dieser gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit, Genesene und Geimpfte ebenfalls nicht.

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes, welche ab Montag 7.6. in Kraft tritt, dürfen dann bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen. Kindergeburtstage werden damit in beschränktem Rahmen wieder möglich.

 

Darüber hinaus dürfen Shishabars und Rauchergaststätten ab Montag unter den gleichen Voraussetzungen wie die restliche Gastronomie öffnen.

 

Weiter werden ab Montag auch Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauern außen und 100 Zuschauern innen möglich sein.

 

Ebenso sind wieder touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, mit bis zu 20 Personen zulässig und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. können wieder durchgeführt werden.

 

Lehren können wieder Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen mit bis zu 20 Kursbesuchern im Außen- wie Innenbereich.

 

Wichtig: Bei allen Lockerungsschritten gilt weiter, dass bei allen erlaubten Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen ein 3-G-Nachweis (Getestet, Geimpft, Genesen) erforderlich ist.

 

Neu ist auch, dass für Schüler die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend ist.

 

Weitere Lockerungen für Dienstag in Aussicht

Bei einer weiter stabilen Inzidenz unter 50 werden zudem weitere Lockerungen der Öffnungsstufe 3 – jedoch frühestens ab Dienstag, 8.6.21 - möglich. Das Landratsamt wird hierüber wieder wie gewohnt über die Landkreishomepage, die Presse und über die Gemeinden informieren.

 

Die Öffnungsschritte der Corona-Verordnung gelten in allen Kreisen gleichermaßen. Dies bedeutet, der Landkreis kann keinen Einfluss auf Öffnungen nehmen, alle Maßnahmen sind für alle Landkreise in Baden-Württemberg durch das Land gesetzlich vorgegeben.

 

Virusvariante Delta erstmalig im Landkreis nachgewiesen

Auch wenn sich das Infektionsgeschehen nun auf einem niedrigen Niveau etabliert hat, ist weiter Vorsicht angebracht. Die Infektionen finden weiter in allen Lebensbereichen statt, vor allem im privaten Bereich. Darüber hinaus wurde an Fronleichnam erstmalig die Virusvariante Delta, B1.617, bisher auch indische Variante genannt, im Landkreis Sigmaringen gemeldet. Die erkrankte Person infizierte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer Inlandsreise und begab sich nach Erkrankung sofort in Isolation. Folgefälle im Landkreis sind unwahrscheinlich.

 

Im April wurde die, von der Weltgesundheitsorganisation als „besorgniserregend“ eingestufte Virusvariante in Baden-Württemberg erstmalig nachgewiesen. Seither sind in Baden-Württemberg 109 Fälle bekannt. Um einer raschen Verbreitung der ansteckenderen Virusvariante Delta entgegenzuwirken gilt es die bekannten, hochwirksamen Maßnahmen fortzusetzen: Kontakte zu beschränken und AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und eine Corona-Warn-App nutzen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Fr, 04. Juni 2021

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