Testzentrum im Seepark bietet nun auch digitalen Testnachweis an

Die Stadt Pfullendorf hat gemeinsam mit den Städten Bad Saulgau, Mengen und Sigmaringen vor einigen Wochen das SIG-Testmodell ins Leben gerufen. Ein Ziel des Testmodells ist es unter anderem, den Bürgerinnen und Bürgern, welche die kommunalen Testzentren der Städte besuchen, einen digitalen Nachweis des negativen Testergebnisses zur Verfügung zu stellen.

 

Die negativ getestete Person hat zwischenzeitlich die Möglichkeit, das Testergebnis via QR-Code auf einem mobilen Endgerät oder in Papierform mitzuführen.

 

Um das negative Testergebnis nun beispielsweise im Einzelhandel nachzuweisen, genügt es, den QR-Code dort vorzuzeigen. Scannt der/die Mitarbeiter/-in des Geschäfts den QR-Code mit einem Smartphone ab, erscheint das negative Testergebnis. Nach 24 Stunden erlischt das Testergebnis automatisch. Ist der Test positiv ausgefallen, erscheint unter dem QR-Code lediglich eine Fehlermeldung.

 

Diese digitale Nachweislösung kommt nun auch im kommunalen Testzentrum im Seepark in Pfullendorf sowie in der Teststelle am Marktplatz zum Einsatz. Die digitale Variante soll die Abläufe im Testzentrum beschleunigen und zu weniger Wartezeiten führen, denn so müssen die getesteten Personen vor Ort nicht mehr auf die Aushändigung des negativen Testnachweises warten.

Zudem haben die negativ getestete Person nun die Möglichkeit, das Testergebnis via QR-Code auf einem mobilen Endgerät oder aber auch in Papierform mitzuführen.

 

Und so funktioniert’s:

  1. Die Anmeldeseite „SIG-Testmodell“ unter www.sig-modell.de aufrufen.
  2. Kontaktdaten eingeben und Teststation auswählen. Das Abnahmeprotokoll wird nun automatisch generiert.
  3. Das Abnahmeprotokoll ausdrucken und gemeinsam mit dem Personalausweis an der Teststation vorzeigen (Wichtig: Das Abnahmeprotokoll muss vor jedem Test wieder neu generiert werden; bitte nicht kopieren).
  4. Sobald das Testergebnis vorliegt, wird der QR-Code aktiviert und die Testperson per E-Mail benachrichtigt.

 

Da die Daten der Testpersonen aus Datenschutzgründen nicht gespeichert werden, müssen die Daten vor jedem Test erneut eingegeben werden.

 

Wer über keine entsprechende technische Ausstattung verfügt, um das webbasierte System zu nutzen, erhält Abnahmeprotokoll und Befundbestätigung nach wie vor auch an den Teststellen in Papierform ausgehändigt.

 

Die Testungen finden wöchentlich an folgenden Tagen und Uhrzeiten im Testzentrum statt:

Montag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Dienstag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Donnerstag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Freitag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Sonntag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr

Auch wenn der Testtag auf einen Feiertag fällt, hat das Testzentrum normal geöffnet.

 

 

Hintergrund:

Seit Donnerstag, den 18. März 2021, können sich im kommunale Testzentrum im Seepark Pfullendorf alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pfullendorf und den Gemeinden Herdwangen-Schönach und Wald auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Die Testungen werden ausschließlich mittels PoC-Antigen-Schnelltests durchgeführt. Die Abstrichnahme erfolgt mittels nasopharyngealem Abstrich (tiefer Abstrich in der Nase).

 

Das Testzentrum wird per „Drive-in“ um das Zelt im Seepark Pfullendorf betrieben. Der Testablauf sieht vor, dass die Abstrichnahme im Auto sitzend erfolgt und das Fahrzeug nicht verlassen werden muss. Auf diese Art und Weise wird der Kontakt auf das notwendige Minimum reduziert und es kann zudem ein schneller Ablauf gewährleistet werden. Das Testzentrum muss über die Straße „Am Litzelbacher Weg“ aus der Richtung Otterswanger Straße kommend angefahren werden. Personen die kein Auto besitzen, können selbstverständlich auch mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu Fuß kommen und müssen sich in dem Fall bei dem eingesetzten Personal am Eingang melden.

Alle Personen die sich einem Test unterziehen wollen, müssen eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2 oder KN95/N95) tragen. Während der Testung muss lediglich kurz die Nase freigemacht werden.

Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre werden nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten getestet; Kinder zwischen 14 und 18 Jahre können auch allein zum Testzentrum kommen, müssen allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Testmöglichkeit nur dann wahrzunehmen, wenn sie keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2-Erreger haben. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall direkt einen Arzt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 16. Juni 2021

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