Das Landratsamt informiert: Erste Papierführerscheine verlieren ihre Gültigkeit

 

Das Jahr 2021 neigt sich allmählich dem Ende entgegen und mit ihm auch die Gültigkeit der ersten alten Führerscheine. „Führerscheininhaber die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren worden sind haben bis zum 19.01.2022 ihren alten Papierführerschien in einen Kartenführerschien umzutauschen. Ihre vor 1999 ausgestellten Führerscheine verlieren dann die Gültigkeit.“  informiert Julian Ziegler, Leiter des Bürgerservice.

 

In Umsetzungen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 sind nach und nach alle Führerscheinen in der EU in einheitliche auf 15 Jahre befristete Kartenführerscheine umzutauschen. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. „Jeder kann also einfach den alten gegen einen neuen Führerschein tauschen“, fasst Ziegler zusammen.

 

Wer muss seinen Führerschein umtauschen? 

Wer einen Führerschien vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, hat diese in den kommenden Jahren umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf dem Dokument. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

 

Wann muss man seinen Führerschein umtauschen?

Die alten vor dem 31.12.1998 ausgestellten Führerscheine sind als erstes an der Reihe. Bis wann umgetauscht werden muss bestimmt sich nach dem Geburtsdatum des Inhabenden. Wann Sie an der Reihe sind können Sie der Tabelle entnehmen.

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Für die nach dem 01.01.1999 bis zum 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, bestimmt sich die Reihenfolge an dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Reihenfolge stellt sich hierfür wie folgt dar.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

  

Wo muss man seinen Führerschein umtauschen?

Fahrerlaubnisinhaber, die im Landkreis Sigmaringen wohnen können ihren neuen Führerschein im Landratsamt oder ihren Bürgermeisterämter beantragen. Die Führerscheinstelle im Landratsamt ist für Sie von Montag bis Freitag 7:30-12:30 Uhr und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung auf der Homepage des Landratsamts für Sie da.

 

Um allen, die zum 19.01.2022 einen neuen Führerschein brauchen, unnötigen Stress in der ohnehin sehr vollen Zeit um den Jahreswechsel zu vermeiden kann schon frühzeitig ein Kartenführerschein beantragt und gedruckt werden.

 

„Zwischen Antragstellung und dem tatsächlich in Händen halten des Kartenführerscheins kann mit Bearbeitung und Druck in der Bundesdruckerei in Berlin bis zu vier Wochen vergehen. Im Besondern, wenn in die Bearbeitungszeit auch noch Feiertage fallen.  Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, ist daher gut beraten diesen mit genügend Vorlauf zu beantragen.“ rät Ziegler.

 

Welche Kosten fallen an?

Die Neuausstellung kostet Sie im Regelfall 25,30 Euro. Bei Bedarf kann z. B. durch eine Expressanfertigung weitere Kosten entstehen.

 

Für den Umtausch benötigen neben Ihren alten Führerschein ein aktuelles biometrisches Foto und zur Beantragung einen Personalausweis oder einen Reisepass.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Weiter Infos hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-sigmaringen.de/fuehrerscheinstelle.

Außerdem können Sie sich auch telefonisch unter +49 7571 102-0 mit dem Landratsamt in Verbindung setzen .

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 04. Oktober 2021

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