Die neue Corona-Verordnung liegt nun vor und tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft. Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen.
In der aktuell geltenden Alarmstufe II gibt es weitere Einschränkungen:
» Keine Weihnachtsmärkte, Volks- & Stadtfeste
» Diskotheken und Clubs schließen
» Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Theater, Sport) mit max. Auslastung von 50%, aber nicht mehr als 750 Besucher*innen
» 2G+ in Freizeit- & Kultureinrichtungen
» 2G im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient
» Alkohol- & Böllerverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen
Mehr Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Bleiben Sie achtsam und vor allem gesund