Bestimmung des Geltungsbereichs des Ausschank- und Konsumverbots von Alkohol sowie des Verbots von Pyrotechnik nach § 17b Corona-Verordnung vom 08.12.2021
Aufgrund der anstehenden Silvesternacht verweist die Gemeinde Herdwangen-Schönach auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Sigmaringen zur Bestimmung des Geltungsbereichs des Ausschank- und Konsumverbots von Alkohol sowie des Verbots von Pyrotechnik nach § 17b Corona-Verordnung vom 08.12.2021.
Danach ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf folgenden gemeindlichen Flächen verboten:
Herdwangen: Platz vor dem Rathaus und hinter dem Rathaus, Dorfstr. 49, Flurst. 8
Großschönach: Platz um das Rathaus Großschönach Josef-Buchholz-Straße 12, Flst. 9/2 und Schulhof Ramsberggrundschule, Ramsbergweg 2, Flst. 9
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