Für lebendige Dörfer: ELR Jahresprogramm ausgeschrieben - ELR - Förderprogramm 2023 - Anträge auf Zuschüsse frühzeitig stellen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Programm Entwicklung Ländlicher Raum hat das Land Baden- Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 

Wo liegen die Förderschwerpunkte? 

Im Programmjahr 2023 liegt der Förderschwerpunkt insbesondere auf den Themen Innenentwicklung / Wohnen und der Grundversorgung und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. 

 

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

 

Im Förderschwerpunkt Wohnen/ Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse durch umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtung mit ortsbildprägende Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro für Modernisierung oder Neubau, bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.

 

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

 

CO2-Speicherzuschlag 

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie beispielsweise Holz im Tragwerk einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

 

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden von der Gemeinde über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das Programm Entwicklung Ländlicher Raum.

 

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 01. September 2022 bei der Gemeinde vorliegen. Wenn Sie noch Fragen haben, bzw. überlegen einen ELR-Antrag zu stellen setzen Sie sich bitte zeitnah mit Bürgermeister Ralph Gerster, Telefon 07557/92000 oder E-Mail: in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Bitte beachten Sie dabei die Urlaubszeit, die es vielfach erschwert noch an ergänzende Unterlagen, bzw. Informationen zu kommen.

 

WICHTIG: Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 04. Juli 2022

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