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Neuwahl Bürgermeisterwahl am 26.03.2023 - Info an Briefwähler

Neuwahl Bürgermeisterwahl am 26.03.2023

Info an Briefwähler

Grundsätzlich gilt, dass für beide Wahlen ein Antrag für die Briefwahl zu stellen ist – das ist die gesetzliche Vorgabe.

Briefwähler, die bereits anlässlich der Erstwahl für beide Wahlen Briefwahlunterlagen beantragt haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post.

Andernfalls müssen Sie für die Briefwahlunterlagen zur Wahl am 26. März einen Antrag stellen. Untenstehender Link führt Sie zum Online-Antrag.

Geben Sie die erforderlichen Angaben in die entsprechenden Felder ein, dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein per Post. Die erforderlichen Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Dieser Dienst wird am Dienstag vor der Wahl (21.03.2023, 11.00 Uhr) abgeschaltet. Nur so kann ein rechtzeitiger Postversand der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden.

 

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Bürgerbüro während den üblichen Öffnungszeiten abholen. Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit, der Antrag ist auf der Rückseite des Schreibens. Letztmöglicher Termin hierfür ist am Freitag, den 24.03.2023 um 18:00 Uhr. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Frist unter Umständen verlängert werden. 

 

https://briefwahl2.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08437124

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 13. März 2023

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