Aktuelle Informationen der Gemeinde zum Coronavirus - SARS-CoV-2 und den damit verbundenen Maßnahmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

fast stündlich wechseln die Lagebeurteilungen zur Beurteilung der Situation mit dem Coronavirus und es ist mir ein großes Anliegen, Sie über den aktuellen Stand aufgrund der aktuellen Rechtsverordnungen und die Maßnahmen der Gemeinde umfassend zu informieren.

 

Die Lage hat insbesondere in den letzten Tagen eine sehr dynamische Entwicklung genommen, die wir alle so nicht erwartet haben. Vor einigen Tagen war noch nicht absehbar, dass das Thema solch große Einschränkungen unseres täglichen Lebens bringen würde. Corona war noch fern und gar nicht in unseren Köpfen angekommen. Die Ausbreitung des Virus hat trotz der anfangs eingeleiteten Maßnahmen eine erhebliche Dynamik bekommen.

 

Wie Sie unserer Homepage entnehmen können sind sowohl in der Gemeinde, im Landkreis und auf Landesebene zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verhindern. Dabei haben wir uns stets innerhalb des Landkreises mit der Landrätin, den Vertretern des Landratsamtes und den Bürgermeistern des gesamten Kreises abgestimmt und stimmen uns weiter ab, denn die Lage ist täglich neu zu bewerten, und es ist durchaus möglich, dass morgen oder in den nächsten Tagen weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen, an die wir gestern und heute noch gar nicht gedacht haben.

 

Das Coronavirus stellt uns alle vor eine neuartige Situation, die viele von uns verunsichert. Wir müssen nun alle mit dieser Situation besonnen aber auch verantwortungsvoll umgehen, ohne gleichzeitig in Panik zu verfallen. Wir sind alle gefordert Verantwortung für unsere Familien, für unsere Mitmenschen, für unsere Gemeinde und für unser Land zu übernehmen.

 

Unser aller gemeinsames Ziel muss es sein, die Ausbreitung der Infektion so weit wie möglich zu verlangsamen. Es geht darum, Zeit zu gewinnen, um unseren medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, die Infizierten bestmöglich zu betreuen. Ganz besonders geht es dabei um den Schutz unserer älteren und kranken Menschen in unserer Gemeinde. Und dies gelingt nur, wenn wir sämtliche unserer sozialen Kontakte jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist, einschränken und die von den Fachleuten vorgeschlagenen Verhaltensregeln einhalten.

 

Im Hinblick auf die sich täglich ändernde Situation möchte ich auf die Veröffentlichungen der Gemeinde auf deren Internetseiten www.herdwangen-schoenach.de verweisen. Hier finden Sie tagesaktuelle Informationen zum Stand der Maßnahmen im Land, im Kreis und in der Gemeinde.

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in den vergangenen Tagen und zuletzt am 17. März 2020 wichtige Maßnahmen beschlossen, die das soziale Leben im Land weitestgehend zum Erliegen bringt. Diese Maßnahmen muten drastisch an, sind aber notwendig und sinnvoll.

 

Stand heute bedeutet hat dies insbesondere folgende Auswirkungen in unserer Gemeinde:

 

A)        Schließung der Schulen und Kindergärten

 

Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind

  1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
  2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
  3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und
  4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule

 

untersagt. 

 

In der Gemeinde Herdwangen-Schönach betrifft dies folgende Einrichtungen:

 

Schulen:

    Grundschule Herdwangen incl. Schülerbetreuung

    Ramsbergschule

 

Kindergärten:

    Kinderland Herdwangen

    Märchenland Aftholderberg

    Waldorfkindergarten Lautenbach

 

Seit Dienstag, 17.03.2020 ist sofern erforderlich eine Notbetreuung für jüngere Kinder eingerichtet. Diese Notbetreuung ist ausschließlich für Kinder gedacht, deren beide Elternteile (bei Alleinerziehenden: deren sorgeberechtigter Elternteil) in sogenannten „systemrelevanten Berufen" arbeiten. Sofern nur oder kein ein Elternteil in einem der Berufe tätig ist, besteht kein Anspruch auf die Notbetreuung! Die Notbetreuung findet nur für die Zeit der beruflichen Inanspruchnahme statt.

 

Folgende Berufsfelder sind laut der Landesregierung insbesondere systemrelevant:

  1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
  3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsein-richtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
  4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  5. Rundfunk und Presse,
  6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
  7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  8. Bestatter.

 

Die Eltern wurden mit Inkrafttreten der ersten Rechtsverordnung über die Schließung der Schulen und Kindergärten informiert. Die Notgruppen sind im Kindergarten Aftholderberg und im Kindergarten Lautenbach eingerichtet und werden von Eltern, die in den systemrelevanten Bereichen arbeiten in Anspruch genommen. Die Gemeindeverwaltung steht in ständigem Austausch mit den Kindergartenleitungen. Die Schulleitungen bieten in eigener Verantwortung eine Schülerbetreuung an. Die Schulkindbetreuung an der Grundschule Herdwangen wurde eingestellt.

 

B)        Verbot von Versammlungen aller Art

Versammlungen, Veranstaltungen und weitere Angebote des öffentlichen Lebens sind ohne Festlegung einer genauen Teilnehmerzahluntersagt. Diese Einschränkung gilt bis zum Außerkrafttreten der Rechtsverordnung, d. h. bis momentan 15. Juni 2020, Dazu zählen:

  1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  2. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
  3. Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen

 

Kommunale Veranstaltungen wurden abgesagt. Die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. März, wie eine Klausurtagung des Gemeinderates am 21.03.2020 wurden abgesagt. Sämtliche Veranstaltungen und der Sportbetriebe wurden durch die jeweiligen Veranstalter und Vereine im eigenen Interesse und eigener Verantwortung ohne Zutun der Gemeindeverwaltung bereits abgesagt. Die Gemeinde dankt auf diesem Wege für die unkomplizierten und reibungslosen Regelungen durch die Verantwortlichen.

 

C)        Schließung von Einrichtungen

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:

 

  1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
  3. Kinos,
  4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
  6. Jugendhäuser,
  7. öffentliche Bibliotheken,
  8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend,
  11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
  12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center,

13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

 

Die kommunalen Hallen und Veranstaltungsräume wurden von der Gemeinde bereits mit Verfügung vom 16.03.2020 geschlossen. Auch hier dankt die Gemeinde allen Nutzern kommunaler Räumlichkeiten, die von den Schließungen betroffen sind, für ihr Verständnis.

 

Der Betrieb von folgenden Einrichtungen bleibt unter Auflagen weiterhin gestattet:

  1. Einzelhandel für Lebensmittel
  2. Wochenmärkte
  3. Abhol- und Lieferdienste
  4. Getränkemärkte
  5. Apotheken
  6. Sanitätshäuser
  7. Drogerien
  8. Tankstellen
  9. Banken und Sparkassen

 

  1. Poststellen
  2. Frisöre
  3. Reinigungen
  4. Waschsalons
  5. der Zeitungsverkauf
  6. Hofläden
  7. Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  8. und der Großhandel

 

 

Diese haben in ihrem Betrieb aber dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt sind. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

 

Die Gemeindeverwaltung selbst wurde mit Verfügung vom 16.03.2020 für den Besucherverkehr geschlossen. So paradox es klingen mag – um den Dienst für die Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten, wurde das Rathaus mit Wirkung von Dienstag, dem 17.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Ziel ist es, eine weitere Verbreitung des Virus durch erhöhten Publikumskontakt zu verhindern und damit nicht nur die Besucherinnen und Besucher zu schützen, sondern auch die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, um den Betrieb der kommunalen Infrastruktur auch weiterhin zu sichern. Es wird empfohlen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen. Denn die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können Anfragen auch telefonisch oder per E-Mail beantworten. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie über die Rubrik Bürgerservice auf der Homepage www.herdwangen-schoenach.de.

 

Für das Rathaus und die technischen Betriebe gilt bis auf weiteres: Persönliche Termine sind ausschließlich in begründeten Fällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für den regulären Publikumsverkehr haben das Rathaus, inklusive Bürgerbüro geschlossen!

 

D)        Einschränkungen für den Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststätten)

Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich untersagt.

Vom Verbot nach ausgenommen sind Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass

  1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.

 

Die Gaststättenbetreiber in der Gemeinde wurden bereits über die aktuelle Lage informiert.

 

Gerade bei den Maßnahmen die das Gewerbe und die Gaststätten betreffen muss festgestellt werden, dass die getroffenen Entscheidungen mit Geschäftsschließungen, Betriebseinschränkungen, einer grundsätzlichen Untersagung von Veranstaltungen und der deutlichen Einschränkung des Gastronomiebetriebes auch erhebliche Nachteile für alle unsere ortsansässigen Geschäfte und Betriebe mit sich bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die in Aussicht gestellten schnellen und unbürokratischen Hilfen, rechtzeitig bei den Betrieben ankommen und Wirkung erzielen. Sicherlich werden weitere folgen müssen und hier appelliere ich an die Politik, dass diese unsere kleinen und mittleren Unternehmen nicht im Regen stehen lässt. Denn Sie sind das Rückgrat unserer Gemeinde und der Gesellschaft.

 

E)        Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen

Von dieser Regelung sind die Lautenbacher Gemeinschaften besonders betroffen. Da sie unter Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege, sowie stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz fallen. Diese Bereiche dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können. Ich habe mich bei der Geschäftsführung der Lautenbacher versichert, dass sie unermüdlich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, die Situation im Griff zu halten.

 

F)        Betretungsverbote

In Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. Gleiches gilt für das Betreten der Gemeindeverwaltung und der technischen Betriebe.

 

Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Einschätzung des Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts weitere Einschränkungen zur weiteren Ausbreitung des Virus in unserem täglichen Leben geben. Und je länger diese Einschränkungen gehen werden, wird der Bedarf von Nähe und persönlichem Austausch untereinander am größten. Und auf genau das werden wir in den kommenden Tagen und Wochen zumindest im direkten Kontakt verzichten müssen. Aber trotz allem müssen wir in der heutigen Zeit nicht ganz auf Kontakte verzichten, nutzen Sie einfach die Möglichkeiten der sozialen Medien, des Internets, rufen Sie sie sich einfach an oder schreiben Sie sich gegenseitig einfach mal wieder einen Brief oder eine Postkarte. Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme ohne sich gegenseitig zu treffen sind zur Genüge vorhanden und ich bin mir sicher, dass die Kreativität unsere Bevölkerung hier noch einige weitere Lösungen parat hält

 

Ich bitte auch Eltern von Kita- und Schulkindern ihre Kinder die keine Notbetreuung erhalten können, selbst zu Hause zu betreuen und keine privaten Betreuungsgruppen zu bilden. Auch Großeltern sind derzeit aus Sicht von Virologen keine geeigneten Betreuungspersonen.

 

Die Kinder und Jugendlichen wurden von mir in einem öffentlichen Brief darum gebeten, dass sie trotz geschlossenen Schulen und Kindergärten an die Verhaltensregeln, die die Ausbreitung des Virus verhindern, berücksichtigen und umzusetzen. Auch hier werden die Eltern in verstärktem Maß gefordert sein, Ihre Kinder dazu anzuhalten.

 

Sämtliche der vorgenannten und ggf. auch kommenden Maßnahmen stellen einen großen, nie dagewesenen Einschnitt in unser Leben dar. Es sind aber wichtige und erforderliche Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die medizinische Versorgung nicht zu überlasten. Daher müssen wir alle diesen Einschnitt in unser Leben in Kauf nehmen und uns einschränken. Das ist und wird eine große Herausforderung für jeden Einzelnen von uns. Aber wenn wir uns bewusst werden, wie gefährlich eine solche Infektion für unsere Angehörigen, Freunde und Bekannten, die zu den Risikogruppen gehören, werden kann, sollte uns auch bewusst werden, dass diese Maßnahmen unumstößlich und notwendig sind.

 

Wir werden Sie über unser Amtsblatt und unsere Homepage weiterhin regelmäßig auf dem Laufenden halten und wenn Sie im Internet recherchieren vertrauen Sie bitten nur seriösen Quellen.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich intensiv mit der Situation und wird ihr Möglichstes tun Lösungen für die anstehenden Aufgaben zu finden. Klar ist, dass sich vermutlich nicht alles regeln lässt. Klar ist auch, dass es auch nicht immer populäre Entscheidungen sein werden. Ich danke Ihnen aber bereits im Voraus für Ihr Verständnis und bitte im Hinblick auf die derzeitige Situation auch um Nachsicht für kurzfristige Entscheidungen und Lösungsansätze.

 

Mein großer Dank gilt allen Gewerbetreibenden, Einwohnerinnen und Einwohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vereinen und Organisatoren unserer Gemeinde. Sie alle gemeinsam haben in den letzten Tagen und Stunden eindrucksvoll ihre Solidarität gezeigt, in dem sie die veranlassten Maßnahmen ertragen und mitgetragen haben, Veranstaltungen abgesagt oder verschoben und Vertrauen in unsere Maßnahmen gesetzt haben.

 

Ich spüre den gewohnten Zusammenhalt in der Gemeinde, ein jeder steht dafür ein, dass wir in Herdwangen-Schönach diese Herausforderungen bewältigen werden. Gerade dieser gesellschaftliche Zusammenhalt, den wir seit jeher in unserer Gemeinde pflegen, ist äußerst wichtig. Bitte achten Sie insbesondere auf ältere und kranke Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld und in Ihrer Nachbarschaft. Unterstützen Sie sich gegenseitig, wenn nötig. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, diese zu meistern, auch wenn wir spürbare Beeinträchtigungen haben werden.

 

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr großes Verständnis und wünschen Ihnen und Ihren Familien für die nächste Zeit viel Gesundheit und von Herzen alles Gute!

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

Ralph Gerster

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 18. März 2020

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