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Corona-Verordnung Einreise

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, den 10. April 2020.


Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 11. April 2020: Corona-Verordnung Einreise (PDF)

 

Sämtliche Informationen des Sozialministeriums zur CoronaVO mit den entsprechenden Änderungsverordnungen finden Sie hier (anklicken).

 

Den genauen Wortlaut sowie einen Kurzüberblick zu den wesentlichen Regelungen der Corona-Verordnung finden Sie auch auf einer Seite zusammengestellt.