Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg - Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, den 4. Mai 2020 und umfassen insbesondere folgende Themenbereich:

 

  • Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung
  • Weitere Öffnungen im Einzelhandel unter Auflagen
  • Öffnung weiterer Betriebe unter Auflagen
  • Bildung
  • Pflegeheime
  • Veranstaltungen
  • Öffnungen ab dem 6. Mai unter Auflagen
  • Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben
  • Weiter geltende Beschränkungen

 

Genauere Informationen zu den aktuellen Änderungen finden Sie auf den Internetseiten des Landes zur Coronaverordnung. Hier erhalten Sie die Informationen auch in folgenden Sprachen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 07. Mai 2020

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