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ELR - Ausschreibung für das Jahr 2015

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung für das Jahr 2016 – Antragsfrist bis 07.10.2015

 

Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2016 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

 

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum werden den Gemeinden vor allem in den ländlichen Räumen Baden-Württembergs zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen, um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

 

Die Förderschwerpunkte sind:

 

Wohnen

Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang.

 

Grundversorgung

Die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist unverzichtbar für die Lebensqualität der Menschen im ländlichen Raum.

 

Arbeiten

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.

 

Gemeinschaftseinrichtungen

Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen

 

Die erforderlichen Antragsvordrucke können unter

hier heruntergeladen werden. Die vollständig ausgefüllten Förderanträge einschließlich Architektenberechnung, Kostenvoranschläge, Baugenehmigungen, soweit erforderlich, sowie Lagepläne usw. müssen bis 07.10.2015 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.

 

Da das ELR-Programm alljährlich mehrfach überzeichnet ist, kann eine Garantie oder verbindliche Zusage auf Förderung für einzelne Anträge nicht gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen nicht vor Bewilligung einer Förderung begonnen werden dürfen. Mit dieser Bewilligung kann frühestens im Frühjahr 2016 gerechnet werden.

 

Für Fragen rund um das ELR-Programm stehen wir Ihnen auf dem Rathaus selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 02. Juli 2015

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