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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2014

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gem. § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAV) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Herdwangen-Schönach zum Stichtag 31. Dezember 2014 ermittelt.

 

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung).

Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und -zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.

 

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2 GAV öffentlich bekanntgemacht. Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Herdwangen-Schönach, OG Zimmer Nr. 8, Tel. 07557/920018, Frau Irmgard Knoll, Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen.

 

Herdwangen-Schönach, den 18.06.2015
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses

Simon Klaiber

 

 

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Bodenrichtwerttabelle (Stand 31.12.2014, sowie die Bodenrichtwertzonen als PDF-Dateien zum herunterladen.)

 

Bodenrichtwerttabelle Herdwangen-Schönach (PDF-Datei zum herunterladen)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 12. August 2015

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