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Neue Sonderlinie Unwetterhilfe für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Angesichts der Schäden, die in den letzten Wochen in Baden-Württemberg durch Starkregen und Überschwemmungen verursacht wurden, hat Herr Minister Hauk verfügt, den betroffenen Gemeinden eine rasche und unbürokratische Unterstützung aus dem ELR anzubieten.

 

Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift ELR vom 09.07.2014, ergänzt am 19.05.2016 (GABL vom 25.05.2016). Gewährt werden Zuwendungen zur Milderung von Schäden in Folge der Unwetterereignisse ab dem 28. Mai 2016 im Rahmen einer zweiten Programmentscheidung im Jahresprogramm 2016. Die Finanzierung erfolgt aus Rückflussmitteln.

 

Um eine rasche, unbürokratische Antragstellung und wirkungsvolle Hilfe zu ermöglichen, wird für die Sonderlinie „Unwetterhilfe“ Folgendes festgelegt:

 

  • Zuwendungsempfänger müssen ihre Versicherungsleistungen erst bei der Abrechnung der Maßnahme vorlegen. Diese werden als Eigenmittel in der Finanzierung eingestuft und haben somit keine Auswirkungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Liegt bei Schlussabrechnung ggf. eine Überfinanzierung vor, wird der Zuschuss gekürzt. Auf die Möglichkeit einer nachträglichen Kürzung des Zuschusses bei Überfinanzierung wird im Zuwendungsbescheid durch eine Auflage explizit hingewiesen.
  • Wiederherstellungsmaßnahmen stellen automatisch eine Modernisierung des bisherigen Zustandes dar.
  • Als ökologische Komponente ist die Angabe „Wiederherstellung nach Unwetterschäden“ ausreichend.
  • Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, ab Eintritt des Schadenereignisses, ist unschädlich für die Gewährung einer Zuwendung. Die Ausnahme von Nr. 1.2.1 der VV zu § 44 LHO kann im Einzelfall angewendet werden.

 

Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Soforthilfe des Landes können nicht Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.

 

Die Anträge sind bis spätestens 19. August 2016 über die Gemeinde parallel beim Regierungspräsidium (2-fach)  bzw. beim zuständigen Landratsamt (1-fach) einzureichen.

 

 

Eine weitere Antragstellung von unwettergeschädigten Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen kann im Rahmen des regulären Verfahrens zum ELR-Jahresprogramm 2017 erfolgen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Fr, 15. Juli 2016

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