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Straßenreinigung und Verkehrssicherungspflicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die Straßenreinigungspflicht wurde im Bereich unserer Gemeinde auf die Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

 

Die Gemeinde Herdwangen-Schönach läßt einmal jährlich nach der Wintersaison die Straßen reinigen. Grundsätzlich sind jedoch die Anwohner entsprechend unserer Räum- und Streupflichtsatzung zur Reinigung der Straße verpflichtet.

 

Das Säubern der Straße umfasst gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzungen, insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinne, Gräben und der Durchlässe. Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkasten, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.

 

Weiter ist allgemein zu beachten, dass Gras und Unkraut umweltfreundlich zu entfernen ist. Für einen störungsfreien Wasserabfluss müssen Straßenrinnen und -Abläufe freigehalten werden. Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg, den Radweg oder die Straße wachsen, müssen die Anlieger regelmäßig zurückschneiden.

 

Die Gemeindeverwaltung bittet ganz nach dem Motto „Wenn jeder vor seiner Tür kehrt, dann bleibt es auch in Herdwangen-Schönach sauber“, um Beachtung.

 

Ralph Gerster

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Di, 21. März 2017

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