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Aufruf an die Hundehalter

Verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter, liebe Hundefreunde,

 

Hunde in der Gemeinde haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den Wohngebieten unserer Gemeinde. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, ist für den anderen häufig ein Ärgernis.

 

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Gemeinde Herdwangen-Schönach bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

 

Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen.

  • Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
  • Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
  • Während der Nachtzeit sind im ganzen Gemeindegebiet/auf allen Gemarkungen Hunde an der Leine zu führen.
  • Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
  • In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
  • Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf landwirtschaftlichen Grundstücken oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

 

Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden. Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.

 

Außerdem erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze über Gebühr durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Die Mithilfe an Sie als Hundehalter ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie:

 

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Hierzu zählen aber nicht unbebaute Grundstücke in Wohngebieten oder landwirtschaftliche Grundstücke, die bewirtschaftet werden. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind.

 

In der letzten Zeit kommt es aber immer häufiger vor, dass Hundehalter diese Hundetüten nicht über den Abfall, sondern ebenfalls in der Landschaft entsorgen. Zahlreiche Hundetüten werden mittlerweile in der Gemeinde gefunden, die achtlos weggeworfen werden. Die Hundetüten sind nicht biologisch abbaubar, auch wenn anderslautende Gerüchte immer wieder gestreut werden. Die Entsorgung neben Mülleimern oder gar in der freien Landschaft ist nicht nur eklig, sondern hygienisch höchst gefährlich. Grünfutter von Wiesen mit Hundehinterlassenschaften oder Hundetüten ist äußerst gefährlich, weil Keime und Krankheitserreger in den Nahrungskreislauf gelangen können, und beim Verschlucken der Tütenreste durch Weidetiere kann das im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Sicher möchte niemand ein Rindersteak oder einen Hamburger mit Krankheitskeimen auf seinem Teller finden.

 

Zögern Sie daher nicht, uns uneinsichtige Hundehalter zu melden, die glauben, dass sie sich trotz aller Bemühungen nicht an die Vorschriften halten müssen.

 

Vielfach sind es auch nicht die Hundehalter aus unserer Gemeinde, die auf unserer Gemarkung gegen den guten Anstand und gar gegen das Gesetz verstoßen und ihre Hunden außerhalb ihrer eigenen Gemeinde ihr Geschäft verrichten lassen, ohne es hinterher ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte Ihnen ein solcher Fall bekannt sein, melden Sie uns bitte die Person oder ggf. das Kennzeichen.

 

Es ist für die Landwirte und unsere Bauhofmitarbeiter unzumutbar, herumliegende Hundetüten oder -haufen einzusammeln. Und zum guten Schluss noch: Das Entsorgen von Hundetüten in der freien Landschaft ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.

 

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mi, 22. März 2017

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