Ausschreibung der Gemeinde Herdwangen-Schönach für die Schülerbeförderung zur Grundschule Herdwangen

Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 wird die Beförderung der Schüler zur Grundschule Herdwangen neu geregelt.

Wenn Sie daran interessiert sind, die Schülerbeförderung gegen Entgelt mit eigenem Fahrzeug durchzuführen, dann können Sie bei der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach ein Angebot abgeben. Der Auftrag wird zunächst für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 vergeben.  

Folgende Vorgaben können gemacht werden:

Im Schuljahr 2017/18 sind nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt 13 Schüler zu befördern. Die Schüler kommen aus folgenden Teilorten bzw. Straßen:

Alberweiler    1 Schüler
In der Wollreute    2 Schüler
Oberndorf    2 Schüler
Waldsteig    2 Schüler
Oberhaus    2 Schüler
Schwende     2 Schüler
Ebratsweiler    1 Schüler
Im Branden    1 Schüler


Je nach Stundenplan müssen die Schüler teilweise zur 1. Stunde (8:00 Uhr), teilweise zur 2. Stunde (8:45 Uhr) an der Schule abgeliefert werden. Schulschluss ist teilweise nach der 4. Stunde (11:35 Uhr), teilweise nach der 5.Stunde (12:25 Uhr).
Nachmittagsunterricht findet am Dienstagnachmittag statt (3. und 4. Klasse). Hier ist aller Voraussicht nach „Oberhaus“ nicht anzufahren, die anderen Teilorte sind anzufahren.
Die Angaben können nicht konkreter gemacht werden, da sich die Vorgaben von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Die obigen Angaben über die Schülerzahlen und Wohnorte der Schüler stellen ebenfalls nur Richtzahlen für die Erstellung Ihres Angebots dar, die ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Dementsprechend variieren auch die Kilometerleistungen von Schuljahr zu Schuljahr. Auch innerhalb des Schuljahres können sich Änderungen ergeben, z.B. durch den Wegzug oder Zuzug von Schülern.
Auf Grund der Erfahrungswerte vergangener Jahre kann eine durchschnittliche tägliche Kilometerleistung von ungefähr 57 km zu Grunde gelegt werden, zuzüglich der An-/Rückfahrt zwischen der Grundschule Herdwangen und dem Firmensitz des Beförderungsunternehmens.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf entsprechende Änderungen des Fahrplanes flexibel zu reagieren, die Beförderungsleistung ist ggf. anzupassen, das Entgelt wird ebenfalls dem neuen Fahrplan angepasst.

 


Bitte reichen Sie Ihr Angebot so ein, dass dem Angebot der Netto-Preis für einen Besetzt-Kilometer (Fixpreis je km mit Kindern im Bus. Die Anfahrt und Rückfahrt (Leerfahrten) zwischen Firmensitz Beförderungsunternehmen und Schule sollen im Besetzt-Kilometerpreis enthalten sein) zu entnehmen ist.
Abgerechnet wird folgendermaßen: durchschnittliche Kilometertagesleistung Besetztkilometer multipliziert mit Kilometerpreis netto, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer). Die Vergütung wird nur für die tatsächlich ausgeführten Fahrten an Schultagen bezahlt. Es wird monatlich abgerechnet.  
 
Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der die für die Schulbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt. Es muss insbesondere den Vorschriften des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindegartenkindern besonders eingesetzt werden, entsprechen.
Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, sowie eine Ersthelfer-Ausbildung, die nicht älter als 5 Jahre sein darf. Ein separater Personenbeförderungsschein bei Kleinbussen ist nicht erforderlich.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuell eintretende Gesetzesänderungen bezüglich der Fahrzeugausstattung bzw. der Sicherheitsbestimmungen u.ä. unverzüglich umgesetzt werden. Hierfür anfallenden Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

Fragen und Angebote sind zu richten an das Bürgermeisteramt Herdwangen-Schönach, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach. Sachbearbeiterin ist Frau Fischer, zu erreichen unter Tel. 07557/9200-14 oder Email c.fischer@herdwangen-schoenach.de.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzugeben. Die Angebotsfrist läuft von Freitag, 19. Mai 2017 bis Freitag, den 16. Juni 2017, 11:00 Uhr. Später eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 18. Mai 2017

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