Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Ab Montag, dem 2. November 2020 treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen.

Folgende Regelungsinhalte wurden u. a. vereinbart:

Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.

Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten

Schließung von Einrichtungen: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,

f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen: Der Unterhaltung dienliche Veranstaltungen werden untersagt.

Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, ebenfalls Friseursalons unter Auflagen.

Groß- und Einzelhandel: Bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen / KiTa: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Entsprechende weitergehende Hygienemaßnahmen werden ggf. (noch) festgelegt.

Kontrollen: Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen .

Die Ergebnisse werden wieder in einer geänderten CoronaVO zusammengefasst werden. Es ist davon auszugehen, dass diese erst wieder kurzfristig veröffentlich wird. Wir werden versuchen Sie so gut wie möglich auf dem laufenden zu halten. Nutzen Sie hierzu auch unsere Internetseite www.herdwangen-schoenach.de und die offiziellen Kanäle des Landes Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Do, 29. Oktober 2020

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