Ablesung Wasserzähler
Ablesung der Wasserzähler durch Online Zählerstandserfassung oder durch Ablesebriefe mit Rückmeldebogen
Für die Jahresendbescheide für Wasser und Abwasser werden Ihnen in den nächsten Tagen die Ablesebriefe per Post zugestellt, oder Sie haben diese bereits erhalten.
Bitte lesen Sie Ihre Zählerstände bis spätestens 13.12.2024 ab und übermitteln Sie uns bitte den Zählerstand ENTWEDER
über den QR-Code auf dem Ablesebrief (nur wenige Daten selbst zu erfassen)
oder
über die Eingabe Ihrer Daten auf unserer Homepage www.herdwangen-schoenach.de, unter dem Punkt
Bürgerservice – Online Zählerstandserfassung
oder
über den „klassischen“ Weg als Rückantwort auf dem Postweg mit Hilfe der Ablesekarte.
Bitte nur volle m³ angeben. (Keine Kommastellen)
Gleichgültig welchen Weg Sie wählen, beachten Sie bitte, dass uns Ihr Zählerstand bis spätestens 13.12.2024 vorliegen muss, da wir Ihren Verbrauch sonst schätzen. Zu spät eingegangene Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachteile durch Schätzungen können wir erst wieder ein Jahr später korrigieren. Bitte denken Sie auch an Ihre Unterzähler für Stall, Garten usw.
Wir werden die Zählerstände mit taggenauem Ablesedatum erfassen und den Verbrauch maschinell auf den 31.12.2024 hochrechnen.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass sich zum 01.01.2025 die Verbrauchs- und die Zählergrundgebühren erhöhen. Bitte beachten Sie dazu die Veröffentlichung der Änderung der Wasserversorgungssatzung. Außerdem werden ab 2025 jährlich 4 Abschläge erhoben, zum 31.03., 30.06., 30.09., 30.12.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
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Veröffentlichung
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