Schönach mit Alpen | zur Startseite Schönach mit Alpen | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Waldrastplatz Forstholz

Vorschaubild Waldrastplatz Forstholz

 

Benutzungsordnung für den Grillplatz Forstholz

 

  1. Die Benutzung dieser Anlage zur Durchführung von Grillfesten oder ähnlichen Veranstaltungen bedarf der Anmeldung und Reservierung.

 

  1. Die Miete des Grillplatzes beträgt 50,00 Euro. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu hinterlegen.

 

  1. Die Anmeldung und das Entrichten der Miete sowie die Hinterlegung der Kaution erfolgt entweder im Bürgerbüro der Gemeinde Herdwangen-Schönach (Tel. 07557/9200-15, Email: ) oder direkt bei einem Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Herdwangen-Schönach

 

  1. Offene Feuer sind dauernd zu beaufsichtigen. Glimmende Reste sind vor Verlassen des Geländes zu löschen. Das Abbrennen von Feuer außerhalb der eingerichteten Feuerstelle ist verboten. Zudem ist es verboten, Brennholz aus dem angrenzenden Wald zu holen.

 

  1. Die Nachtruhe von 22 – 6 Uhr ist einzuhalten. Notstromaggregate dürfen ab 20 Uhr nicht mehr betrieben werden.

 

  1. Die Benutzer sind verpflichtet, den Platz vor dem Verlassen ordnungsgemäß zu räumen und zu säubern. Der angefallene Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

  1. Das Benutzen des Grillplatzes Forstholz erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde Herdwangen-Schönach sind ausgeschlossen.

 

  1. Die Mieter haben die Einrichtung pfleglich und schonend zu behandeln. Sie haften allein für eventuell angerichteten Schaden. Aufgetretene Beschädigungen sind unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden.

 

  1. Die Mieter haften auch für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Betäubungsmittelgesetz, Jugendschutzgesetz …)

 

  1. Das Lagern, Campieren oder Nächtigen im Bereich des Grillplatzes ist nicht gestattet.

 

  1. Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Bestimmungen werden mit einem Bußgeld geahndet.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, das zu jeder Zeit Kontrollen durch Beauftragte der Gemeinde Herdwangen-Schönach durchgeführt werden können. Den Anordnungen dieser Beauftragten ist Folge zu leisten.

 

  1. Nach der Benutzung ist ein Termin für die Abnahme des Platzes mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren.

 

Herdwangen-Schönach, den 19.04.2022

 

Gez.

Ralph Gerster

Bürgermeister

Kontakt

(07557) 92000 Gemeinde Herdwangen-Schönach