Ausschreibung der Gemeinde 88634 Herdwangen-Schönach für die Schülerbeförderung zur Grundschule Herdwangen
Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 wird die Beförderung der Schüler zur Grundschule Herdwangen neu geregelt.
Wenn Sie daran interessiert sind, die Schülerbeförderung gegen Entgelt mit eigenem Fahrzeug (9-Sitzer) durchzuführen, dann können Sie bei der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach ein Angebot abgeben. Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahre vergeben um eine langfristige Planung zu ermöglichen. Um Kostenänderungen berücksichtigen zu können wird eine jährliche Preisanpassung via „Baden-Württemberg Index ÖPNV Straße“ erfolgen.
Folgende Vorgaben können gemacht werden:
Im Schuljahr 2025/26 sind nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt 13-16 Schüler zu befördern. Die Schüler kommen aus folgenden Teilorten bzw. Straßen:
Oberndorf
Ebratsweiler
Mühlhausen
Waldsteig
Spießhof
Stohrenhof
Die Schüler der Klassen 1-4 müssen zur 1. Schulstunde (8:00 Uhr) an der Schule abgeliefert werden. Schulschluss ist ebenfalls für alle Stufen nach der 5. Stunde (12:25 Uhr),
Nachmittagsunterricht findet am Dienstagnachmittag für die Klassen 3 und 4 statt. An diesem Tag müssten die Kinder um 14:30 zur Schule gebracht und um 16:05 wieder abgeholt werden.
Die Angaben können nicht konkreter gemacht werden, da sich die Vorgaben von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Die obigen Angaben über die Schülerzahlen und Wohnorte der Schüler stellen ebenfalls nur Richtzahlen für die Erstellung Ihres Angebots dar, da diese ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Dementsprechend variieren auch die Kilometerleistungen von Schuljahr zu Schuljahr. Auch innerhalb des Schuljahres können sich Änderungen ergeben, z.B. durch den Wegzug oder Zuzug von Schülern.
Auf Grund der Erfahrungswerte vergangener Jahre kann eine durchschnittliche tägliche Kilometerleistung von ungefähr 45 km zu Grunde gelegt werden, zuzüglich der An-/Rückfahrt zwischen der Grundschule Herdwangen und dem Firmensitz des Beförderungsunternehmens.
Der Auftragnehmer sollte auf entsprechende Änderungen des Fahrplanes flexibel reagieren können und die Beförderungsleistung ggf. anpassen. Das Entgelt wird ebenfalls dem neuen Fahrplan angepasst.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot so ein, dass dem Angebot der Netto-Preis für einen Besetzt-Kilometer (Fixpreis je km mit Kindern im Bus. Die Anfahrt und Rückfahrt (Leerfahrten) zwischen Firmensitz Beförderungsunternehmen und Schule sollen im Besetzt-Kilometerpreis enthalten sein) zu entnehmen ist.
Abgerechnet wird folgendermaßen: Die durchschnittliche Kilometertagesleistung Besetzt-Kilometer multipliziert mit dem Kilometerpreis netto, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird nur für die tatsächlich ausgeführten Fahrten an Schultagen bezahlt. Es wird monatlich abgerechnet.
Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der die für Schulbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt. Es muss insbesondere den Vorschriften des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindegartenkindern besonders eingesetzt werden, entsprechen.
Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, sowie eine Ersthelfer-Ausbildung, die nicht älter als 5 Jahre sein darf. Ein separater Personenbeförderungsschein bei Kleinbussen ist nicht erforderlich.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuell eintretende Gesetzesänderungen bezüglich der Fahrzeugausstattung bzw. der Sicherheitsbestimmungen u.ä. unverzüglich umgesetzt werden. Hierfür anfallenden Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
Fragen und Angebote sind zu richten an das Bürgermeisteramt Herdwangen-Schönach, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach. Sachbearbeiter ist Herr David Hegel, Tel. 07557/9200-19, E-Mail: .
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzugeben. Die Angebotsfrist läuft von Donnerstag, 09. Juni 2025 bis Montag, den 30. Juni 2025. Später eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.