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Landkreis Sigmaringen erlässt Wasserentnahmeverbot

Durch das sehr trockene Frühjahr haben die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Sigmaringen deutlich abgenommen. Die aktuelle Niedrigwassersituation im Zusammenspiel mit den geringen Abflüssen und der sommerlichen Wetterlage führen zu hohen Wassertemperaturen und geringen Sauerstoffgehalten in den Gewässern. Dadurch geraten die Gewässerökosysteme zunehmend unter Druck. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Sigmaringen vorübergehend ein Wasserentnahmeverbot erlassen.

 

Angesichts der aktuellen Verhältnisse wird die weitere Entnahme von Wasser als schädlich angesehen. Die entsprechende Rechtsverordnung der unteren Wasserbehörde zur Einschränkung des Gemeingebrauchs soll dazu beitragen, die ohnehin kritische Situation nicht weiter zu belasten. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30. September 2025 und verbietet die ansonsten genehmigungsfreie Entnahme von Wasser zur Bewässerung von land-, forst- und gartenwirtschaftlicher Flächen sowie das Schöpfen von Wasser mit Handschöpfgeräten. „Unabhängig von der Rechtsverordnung appellieren wir an jeden Einzelnen, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen“, sagt Adrian Schiefer, Umweltdezernent beim Landratsamt Sigmaringen.

 

Detaillierte Informationen sind in der Rechtsverordnung auf der Internetseite des Landkreises zu finden: 

Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Landkreis Sigmaringen  

 

Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg können dem Niedrigwasserinformationszentrum des Landes Baden-Württemberg unter niz.baden-wuerttemberg.de entnommen werden.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 07. Juli 2025

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