Aktuelle Informationen zum Führerschein-Umtausch
Frist für den Führerschein-Umtausch endete am 19.01.2025
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Sigmaringen, die nach 1953 geboren wurden, sollten ihren Papierführerschein (grau/rosa) bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Alle vor 1953 Geborenen dürfen ihre alten Papierführerscheine bis Januar 2033 weiter nutzen.
Der Umtausch ist verpflichtend. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden, es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
Sie haben bereits einen Scheckkartenführerschein?
Dann sind die Umtauschfristen wie folgt:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerscheinumgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.03.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (zu finden auf der Homepage des Landkreises Sigmaringen)
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passbild
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