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Aktuelle Informationen zum Führerschein-Umtausch

Frist für den Führerschein-Umtausch endete am 19.01.2025
 
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Sigmaringen, die nach 1953 geboren wurden, sollten ihren Papierführerschein (grau/rosa) bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Alle vor 1953 Geborenen dürfen ihre alten Papierführerscheine bis Januar 2033 weiter nutzen.
 
Der Umtausch ist verpflichtend. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden, es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch.
 
Sie haben bereits einen Scheckkartenführerschein? 
Dann sind die Umtauschfristen wie folgt:
 
Ausstellungsjahr                 Tag, bis zu dem der Führerscheinumgetauscht sein muss
1999 - 2001                          19.01.2026
2002 - 2004                          19.01.2027
2005 - 2007                          19.01.2028
2008                                     19.01.2029
2009                                     19.01.2030
2010                                     19.01.2031
2011                                     19.03.2032
2012 –   18.01.2013             19.01.2033
 
Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
 
Benötigte Unterlagen:
 
- Antrag (zu finden auf der Homepage des Landkreises Sigmaringen)
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passbild

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 29. September 2025

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