Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Jubiläumsgewinnspiel 15.09.2024
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.
1. Wie kann man gewinnen?
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Sammeln der passenden drei Farbpunkte entlang des Jubiläumspfads, das Bekleben des Wappens damit auf dem Jubiläumsflyer und das Ausfüllen der Teilnehmerdaten. Die Abgabe des Teilnehmerformulars kann am 15.09.2024 an einer Station entlang des Jubiläumspfads oder bis zum 31.12.2024 auch im Rathaus Herdwangen erfolgen.
2. Über welchen Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?
Das Teilnahmeformular kann vom 15.09.2024 bis 31.12.2024 im Rathaus Herdwangen abgegeben werden.
3. Wer ist teilnahmeberechtigt?
Die Teilnahme ist kostenlos und für jede natürliche Person. Bei Personen unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme einverstanden und bei der Preisübergabe anwesend sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach.
4. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern
berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Bitte nehmen Sie nur einmal teil. Mehrfachteilnahmen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.
5. Was gibt es zu gewinnen?
1. Preis: Eine Bodensee-Ballonfahrt für zwei Personen
2. Preis: Grillboottour auf dem Bodensee inkl. Verpflegungspaket für 10 Personen
3. Preis: 2 x Tickets für das EINE-LIEBE-Festival 2025
4. u. 5. Preis: Je ein regionaler Geschenkkorb „Made in Herdwangen-Schönach“
6. – 10. Preis: Je 1 x Jubiläumstasse „50 Jahre Herdwangen-Schönach“
6. Wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner werden am Neujahrsempfang am 10.01.2025 per Zufallsprinzip ermittelt.
7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt direkt nach der Ziehung des Gewinners am Neujahrsempfang der Gemeinde Herdwangen-Schönach am 10.01.2025. Sollte der/die Gewinner am 10.01.2025 nicht anwesend sein, werden Sie per Post über den Gewinn informiert.
8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?
Die Gewinnübergabe erfolgt direkt am Neujahrsempfang (10.01.2025) der Gemeinde Herdwangen-Schönach. Sollte der/die Gewinner nicht anwesend sein, wird individuell geklärt, ob der Gewinn im Rathaus der Gemeinde Herdwangen-Schönach abgeholt oder per Post/E-Mail zugesandt wird.
9. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Gewinnbenachrichtigung bei der Gemeinde Herdwangen-Schönach melden, verfällt der Gewinn. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.
10. Vorbehaltsklausel
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird allerdings nur Gebraucht gemacht, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
11. Datenschutzbestimmungen
Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der Verwaltung zum Zweck der Verlosung der Preise verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und am 30.01.2025 gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz unserer Verwaltung finden Sie unter www.herdwangen-schoenach.de/datenschutz/.
12.Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter und Organisator dieses Gewinnspiels ist die
Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach
Dorfstr. 349
88634 Herdwangen-Schönach
Telefon: 07557-9200-0
Email:
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an die Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach zu richten.
13. Sonstiges
Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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