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Gästebuch

 
6: Burkhard
23.03.2016, 08:59 Uhr
 
Tolle Homepage gut Aufmachung wunderschöne Bilder.
Viele Grüße von den Silberseen bei Karnickelhausen
Das liegt in NRW wo auch sonst
Oder auf karnickelhausen.de
Und schon mal ein Frohes Osterfest
 
5:
11.05.2015, 15:12 Uhr
 
Grüße aus Gelsenkirchen
Freue mich immer wieder was Neues
aus meinem Urlaubsort zu lesen + hören
komme schon seit 41. Jahren zum
Spiesshof, immer wieder schön.
Grüße Theo Bernardy
 
4: Wirklich gerne Mitbürger dieser Gemeinde...ab
03.10.2013, 02:07 Uhr
 
Fragen zur Hundesteuer an den Landtag BW
Veröffentlichungsdatum | | | Zugriffe: 655
Es ist eine offene Frage, ob die Hundesteuer eine zweckmäßige oder gar sinnvolle Steuer ist. Sie gehört sicherlich zu den
"Bagatellsteuern", die schon alleine wegen ihres Aufwandes abgeschafft werden müsste.
Auch von ihrem ordnungspolitischen Zweck her -Eindämmungsversuch durch Steuer- ist die Hundesteuer nicht mehr unbedenklich.
Untersuchungswürdig wäre daher die Rechtfertigung des Eindämmungsversuchs, die Höhe der Steuer, vor allem jedoch die
Gerechtigkeit des Besteuerungssystems, dies alles unter dem Aspekt des Art.3 Abs.1 GG.
Als Finanzsteuer nutzt die Hundesteuer den Kommunen sehr wenig, trifft aber die davon Betroffenen und Bedürftigen, wegen
ihrer ungerechten und unsozialen Belastungsauswirkung.
Die Hundesteuer in der Bundesrepublik Deutschland gibt Anlass zu der Untersuchung, ob die Besteuerung des Haltens von
Hunden überhaupt noch gerecht, zeitgemäß und sinnvoll ist, und ob die Hundesteuer willkürlich, inhuman, tierschutzwidrig
und sogar verfassungswidrig ist.
Rechts- u. Finanzwissenschaftler halten die Hundesteuer für nicht mehr zeitgemäß und fordern aus verschiedenen
Gründen ihre Abschaffung.
Hundehaltung ist heute kein Luxus mehr und wird in allen Sozialschichten angetroffen, auch bei den Ärmsten in unserer
Gesellschaft; sie passt daher nicht mehr in unsere heutige Steuerlandschaft und unseren heutigen Sozialstaat.
Die Hundesteuer -ursprünglich aus England stammend- wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmals in Preußen als
"Luxussteuer" eingeführt. Damals bezahlte man auch für das Halten von Katzen, Enten, Stubenvögel, für den Besitz eines
Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstbooten solche Luxussteuer.
Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute unverändert
erhalten.
Mit der Hundesteuer sollen zwei Ziele erreicht werden:
Einerseits soll die in der Hundehaltung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden
( = Hauptzweck). Andererseits soll die Hundesteuer der übermäßigen Verbreitung der Hundehaltung entgegenwirken und
die von der Hundehaltung ausgehenden Beeinträchtigungen wie z.B. Verunreinigungen durch Hundekot eindämmen
( = ordnungspolitischer Nebenzweck, Ordnungsfunktion bzw. Lenkungsfunktion).
1.) Schon vom Hauptzweck her ist die Hundesteuer äußerst fragwürdig:
a) Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Aufwandsteuern sollen einen besonderen Aufwand erfassen,
indem die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll.
Mit anderen Worten: "Wer einen Hund hält treibt Aufwand; wer Aufwand treibt, kann auch Steuern zahlen "
Erklären Sie einmal einem finanzschwachen Hundehalter, in der Hundehaltung komme seine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
zum Ausdruck, so wird er Sie zu Recht nur noch verständnislos ansehen.
Das Halten eines Schoß- oder Hagestolzen-Hündchens mag vielleicht früher in gutsituierten Kreisen schick und ein Zeichen
von Luxus gewesen sein, heute trifft man Hundehaltung in allen Bevölkerungskreisen an und es kann nicht mehr davon
ausgegangen werden, dass in der Hundehaltung eine besondere Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt.
Eine Aufwandsteuer wie die Hundesteuer passt nicht mehr in ein modernes sozialstaatliches Steuersystem, weil sie erhoben
wird, ohne auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des einzelnen Hundehalters Rücksicht zu nehmen und daher
dem Gebot einer "gerechten Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit" widerspricht. Die Maßstäbe,
die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, wie z.B. Höhe des Einkommens,
Familienstand etc., bleiben bei der Hundesteuer unberücksichtigt.
Die willkürliche Besteuerung des Haltens von Hunden "ohne Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit" der Hundehalter
trifft vor allem sozialschwächere Bevölkerungskreise, die sich schließlich von ihrem Hund >schweren Herzens< trennen
müssen, weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können.
Die Hundesteuer macht eine Hundehaltung faktisch zu einem Privileg der Wohlhabenden, besonders bei Mehrhundehaltung;
eine Entwicklung, die mit unserem Sozialstaatprinzip nicht mehr vereinbar ist.
b) Die Hundesteuer wird nicht nur wegen ihrer ungerechten und unsozialen Belastungsauswirkungen, sondern auch wegen
ihres Charakters als "Bagatellsteuer" abgelehnt. Als Bagatellsteuern bezeichnet man solche Kleinsteuern, deren Anteil
am Gesamtaufkommen sehr gering ist und die gleichzeitig einen unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwand verursa-chen.
Der Anteil der Hundesteuer am kommunalen Gesamtsteueraufkommen beträgt durchschnittlich weniger als 0,05 Pro-zent.
Etwa 30-40 Prozent des Hundesteueraufkommens muß für die Erhebung aufgewendet werden. Welches Ausmaß der
Verwaltungsaufwand und die Erhebungskosten der Hundesteuer tatsächlich erreichen, wird bei einem Vergleich mit der
Einkommenssteuer deutlich, die einen Aufwand von nur etwa 3 Prozent ihres Aufkommens verursacht.
" Als Finanzsteuer nutzt die Hundesteuer den Kommunen nur sehr wenig, trifft aber öfter die Bedürftigen "
2.) Auch von ihrem ordnungspolitischen Nebenzweck her ist die Hundesteuer nicht mehr unbedenklich:
a) Die Hundesteuer soll unkontrollierter übermäßiger Ausbreitung des Hundebestandes entgegenwirken, Hundeplage verhindern
und die Hundehaltung auf ein für die Allgemeinheit vertretbares Maß beschränken.
b) Ordnungspolitisches Ziel der Hundesteuer soll es auch sein, die von Hunden ausgehenden Verunreinigungen zu verhindern
oder zumindest zu verringern.
Die Hundesteuer ist aber nicht geeignet, Verunreinigungen durch die vorhandenen Hunde zu verhindern, was auch so von
einem Mannheimer Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Geeignete Mittel hierfür sind vielmehr bußgeldbelehrte ordnungsbehördliche Verordnungen wie die Straßen- oder Grünflächenordnung,
die eine Verschmutzung durch Hundekot untersagen. Hiermit lassen sich Zuwiderhandlungen im Einzelfall
hinreichend sanktionieren.
Wir halten es für äußerst bedenklich, Lebenssachverhalte, die bereits durch Bußgeldtatbestände geregelt sind, über die
Sanktionsnormen hinaus noch zusätzlich mit Steuern zu belegen, wie dies mittels der Hundesteuer geschieht.
Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die Beseitigung des Hundekots den Kommunen zusätzliche Reinigungskosten verursachen
soll die eine Hundesteuer als Ausgleichsabgabe rechtfertigen könnte. Den Kommunen obliegt nach dem Straßenreinigungsgesetz
der Länder ohnehin die Reinigung der öffentlichen Straßen. Insoweit entstehen aber nur fixe Kosten, da es
3
der Kehrmaschine egal ist ob sie neben dem üblichen Schmutz auch Hundehaufen mit wegfegt.
Die Ausnutzung der Ordnungsfunktion der Hundesteuer als "Mittel zum Zweck" für die sehr hohen und unsozialen Hundesteuersätze,
ohne Rücksicht auf den jeweils vorhandenen Hundebestand bzw. Hundedichte in einer Stadt oder Gemeinde,
ist allerdings "willkürlich und rechtsmissbräuchlich"!
"Mit ordnungspolitischen Gründen lässt sich die Hundesteuer also nicht (mehr) rechtfertigen"
England, das absolute Hundeland Europas, sowie unser westlicher Nachbar Frankreich haben die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles
klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, indem sie diese überkommene Luxussteuer abgeschafft
haben; obwohl in beiden Ländern das Hundeaufkommen weit höher ist als in Deutschland.
Im europäischen Vergleich -aller Länder Europas- steht Deutschland in der Hundehaltung zusammen mit Norwegen an
drittletzter Stelle und hat unter allen übrigen europäischen Ländern -mit Ausnahme Griechenlands und der Schweiz- eine
geringe Hundezahl aufzuweisen. Deutschland hat dafür aber mit großem Abstand die höchsten Hundesteuersätze der Welt.
" In vielen europäischen Ländern gibt es keine Hundesteuer mehr; sie wurde bereits abgeschafft "
Erhebung von Hundesteuer ist ein Unding und unsinnig wenn man folgendes bedenkt:
Durch entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen wird es inzwischen als gesichert angesehen, dass das Halten eines Hundes bedeutsame positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen hat die den Hund halten. Hunde tragen dazu bei, dass unsere Gesellschaft ein lebendiges Gesicht behält. Sie sind vielen Menschen ein treuer und liebevoller Freund und Begleiter.
Sie bringen Harmonie ins Familienleben, fördern die positive Lebenseinstellung und sind Kommunikationsmittel.
Für Kinder sind sie ein wichtiger Spielgefährte und in der Entwicklungsphase oft unersetzlich.
Psychotherapeuten, Mediziner und Soziologen die sich mit dem Wohlbefinden und Wohlergehen des Menschen befassen,
raten geradezu zur Hundehaltung. Besonders für ältere und alleinstehende Menschen ist der Hund oft der einzige Partner
gegen die Einsamkeit. >> Hunde tun dem Menschen gut, eine Hundesteuer darf nicht sein <<
Man sollte in den Behörden -politischen Behörden- nicht nur berechnen: Alle Hunde in der Bundesrepublik produzieren im
Jahr soundso viele Tonnen Dreck, was unsachlich, unwahr, polemisch, medienwirksam populistisch und auch bei weitem
übertrieben ist, sondern wir sollten auch einmal fragen, wie viele Betten in Altersheimen leer bleiben weil ein Hund da ist,
dem sich der alte Mensch verantwortlich fühlt und der sagt: So lange ich meinen Hund habe, so lange gehe ich nicht ins
Altersheim. >> Jetzt wird die Rechnung ganz anders <<
Man könnte mal die Krankenkassen aufsuchen und sie fragen, wie viel spart ihr eigentlich deswegen weil gerade der Hund
für den Menschen oftmals die beste Medizin ist. Und da bleiben nun Millionen dem Staat und der Allgemeinheit erspart.
Was bei der Lohnsteuer politisch überhaupt nicht durchsetzbar wäre, können sich die Städte und Gemeinden bei der Hundesteuer
erlauben, ohne dass sie für Hunde und deren Besitzer irgendetwas leisten.
Die Städte nutzen die Hundesteuer lediglich um Löcher in ihren Stadtsäckeln zu stopfen !
Heute im Zeitalter der nüchternen Technik ist der Hund für viele Menschen der letzte Ansprechpartner in ihrer Einsamkeit.
Viele Rentner sparen lieber am Essen, als auf ihren vierbeinigen Freund zu verzichten für den sie zahlen müssen.
Wieso müssen Steuern entrichtet werden wenn man weiß, wie gesundheitsfördernd der Umgang mit Hunden überhaupt ist?
" Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Hund als einziges Haustier mit einer Steuer zu belegen "
Auch das Argument, je mehr Steuern, desto geringer die Anzahl der gehaltenen Hunde ist falsch. Der Gegenbeweis ist
längst erbracht.
Wegen der Hundesteuer müssen sich gerade sozialschwächere Bevölkerungskreise, zu denen vorwiegend ältere und einsame
Bürgerinnen und Bürger gehören, von ihrem liebgewonnenen Hund trennen.
Die Hundesteuer ist nicht nur inhuman, sondern auch tierschutzwidrig:
Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht in Kraft getreten.
Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, dass das Tier ein Mitgeschöpf des Menschen und ein
schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.
Dieser Grundgedanke soll innerhalb der "gesamten Rechtsordnung" gelten. Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient
besondere Beachtung. Nach hier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose Hundesteuersätze ohne
Rücksicht auf den jeweils vorhandenen Hundebestand bzw. der Hundedichte in einer Stadt oder Gemeinde zu beschließen
mit der Folge, dass viele Halter ihren Hund abschaffen müssen, weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen
können. >> Der Hund, der abgeschafft wird, leidet; "Mensch und Tier leiden" <<
Die ordnungspolitische Zielsetzung der Hundesteuer findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres!
Die Hundesteuer hat "erdrosselnde Wirkung" ( = bei Mehrhundehaltung) und ist daher verfassungswidrig (Art.14 GG).
Viele Haushalte sind durch die neuerlich ständig steigenden Steuern, Abgaben und Soziallasten ohnehin an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt. Die sog. Durchschnittsbelastungsquote, d.h. die prozentuale Belastung eines durchschnittlich
verdienenden Arbeitnehmers hat inzwischen Rekordhöhe erreicht. Weiter negativ wirken sich aus: rückläufige Lohnabschlüsse,
zunehmende Arbeitslosigkeit, Geldentwertung und Hochzinspolitik. Viele Schuldner können ihren Zinsdienst nicht
mehr bedienen. Festzustellen ist: >> Die Hundesteuer stellt die ungerechteste aller Steuerformen dar <<
Es ist inzwischen als erwiesen und gesichert anzusehen, dass die Besteuerung des Haltens von Hunden hauptsächlicher
Grund dafür ist, dass Hunde ausgesetzt, in Tierheimen abgegeben und sogar auch zum Teil getötet werden.
" Viel tier- (Hundeschicksal) u. menschliches Leid wäre zu vermeiden, gäbe es keine Hundesteuer "
Eine verantwortungsbewusste Hundehaltung ist ohnehin mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, da bleibt dann keine
Mark mehr übrig für eine Hundesteuer mit hohen und unsozialen Steuersätzen, wobei die Hundesteuer nicht einmal den
Hunden, dem Tierschutz sowie den Tierheimen zugutekommt.
" Die Auslegung des Steuerfindungs- u. kommunalen Selbstverwaltungsrechts darf nicht so weit gehen,
dass willkürliche und unsoziale Härtefälle geschaffen werden, wie dies mittels der Hundesteuer geschieht "
Der notwendige Wegfall einer Hundesteuer hat nicht zur Folge, dass mehr Hunde angeschafft würden; kaum ein Mensch
schafft sich nur deshalb ein Tier an, weil für dieses keine Steuer bezahlt werden muss.
Unter der Berücksichtigung des aufgezeigten Aspektes einer ungerechten, unsozialen und nicht verhältnismäßigen tier- u.
menschenfeindlichen, ethisch und moralisch verwerflichen, sowie sittenwidrigen Besteuerung für die Liebe zum Mitgeschöpf
"TIER" (Hund) mit willkürlichen und progressiven Steuersätzen als Fiskalzweck für finanzpolitische Interessen, bitten wir,
auch im Namen aller hundeliebenden Bürgerinnen und Bürger der BRD, im Landtag von Baden-Württemberg eine Initiative
einzubringen zur Abschaffung der Hundesteuer, und bitten den Landesgesetzgeber von Baden-Württemberg, als Vorreiter
für die übrigen Bundesländer die dann mit aller Wahrscheinlichkeit nachziehen werden, um die Abschaffung der Hundesteuer.
>>Viele andere Europäische Länder beweisen, dass es ohne Hundesteuer geht <<
Für eine evtl. erforderliche Anhörung im Landtag erklären wir uns gerne bereit die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles
hinreichend zu begründen.
In der großen Hoffnung, dass die Besteuerung des Haltens von Hunden auch in Deutschland bald der Vergangenheit angehört,
so wie in vielen anderen europäischen Ländern, und Baden-Württemberg hierbei als Vorreiter und gutes Vorbild für die
übrigen Bundesländer den Anfang macht, verbleiben wir in der Erwartung einer tier- und bürgerfreundlichen politischen Entscheidung
für eine Abschaffung der Hundesteuer.
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag: Jörg-Peter Schweizer
(Vorsitzender)
Kategorie: Die Hundesteuer / Fragen an den Landtag Baden-Württemberg
 
3:
30.07.2013, 12:06 Uhr
 
Schöne Homepage. :)
Wieso gibt es noch eine weniger aktuelle www.Herdwangen.de -Seite?

Wäre es nicht übersichtlicher nur eine Seite zu haben?

Schöne Grüße
Florian Marquart
 

Kommentar:
Sehr geehrter Herr Marquart, herzlichen Dank für den Hinweis auf die Seite www.herdwangen.de. Leider ist wie auch auf www.schoenach.de der Umzug noch nicht erfolgt. Nach Ihrem Hinweis werden wir dies aber sofort veranlassen. Herzliche Grüße Ralph Gerster, Bürgermeister

2:
15.07.2013, 10:40 Uhr
 
Gut gelungen die neue Hompage auch ich als alter Herdwanger schaue immer wieder gerne rein was in meiner Heimat los ist.
Grüßle aus dem Vorallgäu
Andreas
 
1:
06.07.2013, 22:42 Uhr
 
Schöne Webseite ich schau immer wieder gerne rein,
um aktuelles aus meiner Heimatgemeinde zu erfahren.
liebe Grüsse
Gudio mit Familie

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Secu 193a
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: RO3175023

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