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Grundsteuerbescheide 2022 mit Hinweisblatt zur Grundsteuerreform

Anfang Januar 2022 werden von der Gemeinde die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2022 versandt. Diese wurden auf den derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen erlassen. Diese Regelungen gelten auch für die Berechnung der Grundsteuer in den Jahren 2023 und 2024.


Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr
2025 aus.


Den Bescheiden ist das nachstehende Infoblatt beigefügt mit Hinweisen zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten. Wir informieren Sie mit diesem Hinweisblatt über die geplanten Umsetzungsschritte der Grundsteuerreform, die rechtlichen Verpflichtungen für Sie als Grundstückseigentümer/in und wo Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten können.