Bild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur Startseite
RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Ausschreibung der Gemeinde 88634 Herdwangen-Schönach für die Schülerbeförderung zur Grundschule Herdwangen

 

 

 

 

 

Ausschreibung der Gemeinde 88634 Herdwangen-Schönach für die Schülerbeförderung zur Grundschule Herdwangen

 

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 wird die Beförderung der Schüler zur Grundschule Herdwangen neu geregelt.

Wenn Sie daran interessiert sind, die Schülerbeförderung gegen Entgelt mit eigenem Fahrzeug (9-Sitzer) durchzuführen, dann können Sie bei der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach ein Angebot abgeben. Der Auftrag wird zeitlich variabel vergeben um eine langfristige Planung zu ermöglichen. Sollten Sie an einer mehrjährigen Vertragslaufzeit interessiert sein, wird eine Preisgleitklausel in den Vertrag aufgenommen.

Folgende Vorgaben können gemacht werden:

Im Schuljahr 2024/25 sind nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt 12-15 Schüler zu befördern. Die Schüler kommen aus folgenden Teilorten bzw. Straßen:

 

Oberndorf

Ebratsweiler

Mühlhausen

Waldsteig

Spießhof

Stohrenhof

 

Die Schüler der Klassen 1-4 müssen zur 1. Schulstunde (8:00 Uhr) an der Schule abgeliefert werden. Schulschluss ist ebenfalls für alle Stufen nach der 5. Stunde (12:25 Uhr), 

Nachmittagsunterricht findet am Dienstagnachmittag für die Klassen 3 und 4 statt. An diesem Tag müssten die Kinder um 14:30 zur Schule gebracht und um 16:05 wieder abgeholt werden.

 

Die Angaben können nicht konkreter gemacht werden, da sich die Vorgaben von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Die obigen Angaben über die Schülerzahlen und Wohnorte der Schüler stellen ebenfalls nur Richtzahlen für die Erstellung Ihres Angebots dar, da diese ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Dementsprechend variieren auch die Kilometerleistungen von Schuljahr zu Schuljahr. Auch innerhalb des Schuljahres können sich Änderungen ergeben, z.B. durch den Wegzug oder Zuzug von Schülern.

Auf Grund der Erfahrungswerte vergangener Jahre kann eine durchschnittliche tägliche Kilometerleistung von ungefähr 57 km zu Grunde gelegt werden, zuzüglich der An-/Rückfahrt zwischen der Grundschule Herdwangen und dem Firmensitz des Beförderungsunternehmens.

Der Auftragnehmer sollte auf entsprechende Änderungen des Fahrplanes flexibel reagieren können und die Beförderungsleistung ggf. anpassen. Das Entgelt wird ebenfalls dem neuen Fahrplan angepasst.

 

Bitte reichen Sie Ihr Angebot so ein, dass dem Angebot der Netto-Preis für einen Besetzt-Kilometer (Fixpreis je km mit Kindern im Bus. Die Anfahrt und Rückfahrt (Leerfahrten) zwischen Firmensitz Beförderungsunternehmen und Schule sollen im Besetzt-Kilometerpreis enthalten sein) zu entnehmen ist.

Abgerechnet wird folgendermaßen: Die durchschnittliche Kilometertagesleistung Besetzt-Kilometer multipliziert mit dem Kilometerpreis netto, zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird nur für die tatsächlich ausgeführten Fahrten an Schultagen bezahlt. Es wird monatlich abgerechnet. 

 

Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der die für Schulbusse geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfüllt. Es muss insbesondere den Vorschriften des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindegartenkindern besonders eingesetzt werden, entsprechen.

Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis haben, sowie eine Ersthelfer-Ausbildung, die nicht älter als 5 Jahre sein darf. Ein separater Personenbeförderungsschein bei Kleinbussen ist nicht erforderlich.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuell eintretende Gesetzesänderungen bezüglich der Fahrzeugausstattung bzw. der Sicherheitsbestimmungen u.ä. unverzüglich umgesetzt werden. Hierfür anfallenden Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

 

Fragen und Angebote sind zu richten an das Bürgermeisteramt Herdwangen-Schönach, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach. Sachbearbeiter ist Herr David Hegel, Tel. 07557/9200-19, E-Mail: .

Die Angebote sind in deutscher Sprache abzugeben. Die Angebotsfrist läuft von Donnerstag, 15. April 2024 bis Freitag, den 15. Juni 2024. Später eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Mo, 15. April 2024

Weitere Meldungen