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ERL-Ausschreibung 2020 veröffentlicht

Das Ministerium ländlicher Raum hat das ELR-Programm für das Jahr 2020 veröffentlicht. Nachdem die Gemeinde Herdwangen-Schönach nur noch bis Ende 2020 Schwerpunktgemeinde ist. Für Gemeinden, die besondere Anstrengungen in den Bereichen flächensparende Siedlungsentwicklung, demographischer Wandel und Schutz von Natur und Landschaft unternehmen, wird die Auszeichnung `ELR-Schwerpunktgemeinde´ verliehen. Die Gemeinde Herdwangen-Schönach hatte es 2015 geschafft, diese besondere Anerkennung zu holen und genießt seit 2015 bis 2020 die damit verbundenen Vorteile! Denn ELR-Schwerpunktgemeinden erhalten über einen Zeitraum von 5 Jahren einen Fördervorrang für private Projekte und 10% mehr Zuschuss für gemeinwohlorientierte Projekte.

 

Im Allgemeinen unterstützt das ELR folgende 4 Förderschwerpunkte:

 

Wohnen

  • Im Besonderen die Umnutzung bestehender Bausubstanz, z.B. leerstehender ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum
  • Höhere Förderung für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion
  • Modernisierungen unter energetischen Gesichtspunkten
  • Neubauten sind nachrangig und werden nur noch auf baulich vorgenutzten Flächen gefördert
  • Nach wie vor sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben nicht förderfähig 

 

Arbeiten

  • Umsiedlung von Betrieben aus innerörtlichen Gemengelagen an den Ortsrand
  • Schaffung und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen von kleinen und mittlere Unternehmen

 

Reaktivierung leerstehender Gewerbeobjekte

 

Grundversorgung

  • Wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, vor allem u.a. Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien
  • Über das ELR konnten solche Betriebe der lokalen Grundversorgung zur Verstärkung ihrer Eigenmittel bereits seit Jahren einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 200.000 Euro erhalten. Dieser Fördersatz wird jetzt auf bis zu 35 Prozent erhöht.

 

Gemeinschaftseinrichtungen

 

Mit Blick auf die demographische Entwicklung, den fortschreitenden Flächenverbrauch und die Knappheit an Wohnraum auf dem Land liegt der derzeitige ELR-Schwerpunkt im Förderbereich `Wohnen´. Falls Sie planen, Ihr Haus zu sanieren, zu modernisieren oder eine leerstehende Scheune zu Wohnraum umzunutzen, sollten Sie die letzte Möglichkeit in Anspruch nehmen, den Fördervorrang zu nutzen. So konnten beispielsweise in diesem Jahr neun private Wohnprojekte einen positiven Förderbescheid erhalten.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den

 

Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept.

 

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm müssen von der Gemeinde bis zum 30. September 2019 beim Landratsamt gestellt werden.

 

Aufgrund der Erfahrung zeigt sich jedoch, dass die eingereichten Anträge umfassend geprüft und Unterlagen nachgefordert werden, damit die Anträge vollständig sind. Generell sollten potentielle Antragsteller davon ausgehen, dass bei baulichen Veränderungen genehmigungsfähige Bauunterlagen, Kostenschätzungen nach DIN 276, bzw. Finanzierungen der Hausbank vorliegen müssen, um berücksichtigt werden zu können. Dies stellt grundsätzlich kein Problem dar, wenn ausreichend Zeit eingeplant wird. Es wird daher gebeten, sich rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung, Bürgermeister Gerster wg. möglicher ELR-Anträge in Verbindung zu setzen. Anträge, die nach dem 6. September 2019 bei der Gemeinde eingehen, können ggf. nicht mehr umfassend geprüft bzw. ergänzt werden. Bitte beachten Sie dabei auch die Urlaubs- und Ferienzeit aller am Antragsverfahren beteiligter Akteure.

 

Die Ausschreibung für das ELR-Jahresprogramm 2020, die ELR-Verwaltungs-vorschrift sowie weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Di, 04. Juni 2019

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