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Steuern und Gebühren

Steuern und Gebühren

 

Steuern / Gebühren     2023

 

 Hebesätze 
 Grundsteuer A 320 v.H.
 Grundsteuer B 300 v. H.
 Gewerbesteuer 340 v. H
  
 Hundesteuer 
 - Ersthund90,-- €
 - jeder weitere Hund 180,-- €
 - gefährlicher Hund 800,-- €
 - jeder weitere gefährliche Hund1.600,-- €
 - Zwingersteuer

 3-facher Steuersatz für Ersthund

bzw. gefährlicher Hund

  
 Wassergebühren

 1,94 €/m3 (netto)

 zuzüglich 7 % MwSt

 KAG-Beiträge 
- Wasserversorgungsbeitrag

1,67 €/ m2 Nutzungsfläche (netto)

 zuzüglich 7 % MwSt

  
 Abwassergebühren 
 - Schmutzwassergebühr

 2,60 €/m3

 (pro m3 Frischwasserbezug)

 - Niederschlagswassergebühr

 0,36 €/m2

 (pro m2 abflussrelevante Fläche)

 KAG-Beiträge 
 - Kanalisationsbeitrag2,76 €/m2 Nutzungsfläche
 - Klärbeitrag1,52 €/m2 Nutzungsfläche

 

 

 

Benutzungsgebühren

 

Nutzungsrechte von Reihengräbern

 

Von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

600,00 €

Von Personen unter 10 Jahren (Kindergrab)

300,00 €

Urnenreihengrab

400,00 €

Rasenreihengrab

600,00 €

Anonymes Rasenreihengrab

600,00 €

 

 

Nutzungsrechte von Wahlgräbern (25 Jahre)

 

Doppelgrab oder Einzelgrab doppelt tief

1.600,00 €

Urnenwahlgrab

1.100,00 €

für eine davon abweichende Nutzungsdauer (nach § 12 Abs. 6) anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer zur erneuten Nutzungsperiode. Angefangene Jahre werden voll abgerechnet.

 

Nutzung der Aussegnungshalle

 

für den ersten Tag

150,00 €

für jeden Folgetag

50,00 €

 

 

Grabaushub

 

für ein Grab von Personen im Altern von 10 und mehr Jahren

340,00 €

für ein Grab von Personen unter 10 Jahren

150,00 €

für ein Urnengrab

110,00 €

Für Tot- und Fehlgeburten

110,00 €

 

 

Sonstiges

 

Zuschlag für Tieferlegung beim Grabaushub

85,00 €

Zuschlag für Auswärtige Personen mit Ausnahme von Bestattungen von Verstorbenen aus der ehemaligen Kirchspielsgemeinde Aftholderg und der ehemals selbständigen Gemeinde Hattenweiler

50 %

 

 

Ausgraben und Umbetten von Verstorbenen und Aschen

 

Fremdkosten für die Umbettung werden entsprechend § 9 Abs. 6 vom Antragsteller getragen. Als Verwaltungskosten kommen hinzu:

 

für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

1.000,00 €

für Personen unter 10 Jahren

800,00 €

für eine Urne

800,00 €

Zuschlag zu 2.61 und 2.62, wenn die Ruhezeit weniger als 5 Jahre beträgt und in besonders erschwerten Fällen

50 %

 

Zweitwohnungssteuer 
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: 
a) bei jährlichem Mietaufwand bis zu € 1.840

380,--  €

b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als € 1.840, aber nicht mehr als € 3.680

540,--  €

c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr

als € 3.680

740,--  €

 

Stand: April 2023