Bild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: A. Mende (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur StartseiteBild: W. Veeser (Frühjahrsimpressionen) | zur Startseite
RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kinderreisepass wird abgeschafft

 

Neuerungen ab 01.01.2024

 

Kinderreisepass wird abgeschafft


Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. 
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
 
Längere Bearbeitungsdauer


Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit entweder der Personalausweis oder der biometrische Reisepass beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht sofort vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach 

 

 

 

Auftragslage der Bundesdruckerei für einen Personalausweis 2 – 3 Wochen, für einen Reisepass 4 - 5 Wochen.
Für Personen unter 24 Jahren kostet ein Personalausweis 22,80 € und ein regulärer Reisepass 37,50 €. Beide Ausweisdokumente sind damit teurer als der Kinderreisepass, haben aber den Vorteil, dass diese nicht jährlich verlängert oder neu beantragt werden müssen. Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Kann das Kind anhand des Passbildes nicht mehr identifiziert werden, muss ein neues Dokument beantragt werden.

 

Reisepass

 

Die Gebühr des Reisepasses (über 24 Jahre – Gültigkeit 10 Jahre) ändert sich ebenfalls ab dem 01.01.2024. 

Diese beträgt dann 70,- € anstatt 60,- €

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Herdwangen-Schönach
Di, 19. Dezember 2023

Weitere Meldungen